• Glasau (Landkreis Segeberg, Schleswig-Holstein)
Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft

Sondernutzungserlaubnis für Straßen außerhalb einer Ortschaft beantragen

Wenn Sie eine Straße außerhalb von Ortschaften anders als für ihren eigentlichen Zweck nutzen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.

Beschreibung

Eine Sondernutzungserlaubnis ist immer dann erforderlich, wenn Sie eine Straße für etwas anderes als den Zweck nutzen möchten, für den sie vorgesehen ist.

Möchten Sie auf einer Straße außerhalb von Ortschaften zum Beispiel Baumaterialien oder Holz lagern, dann brauchen Sie hierfür eine Erlaubnis. Auch die Zufahrt zu gewerblichen Grundstücken wie Tankstellen oder Restaurants stellt eine Sondernutzung der Straße dar und muss vorher von der Behörde genehmigt werden. Dies gilt ebenfalls für land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke.

Die Erlaubnis wird entweder für einen bestimmten Zeitraum erteilt oder bis sie widerrufen wird. Es ist möglich, dass die Erteilung der Erlaubnis mit bestimmten Auflagen verbunden ist.

Hinweise für Segeberg: Sondernutzungserlaubnis für Straßen außerhalb einer Ortschaft beantragen

Terminpflicht

Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

Bürger*innen-Service

Online-Dienst

Leistung beim Einheitlichen Ansprechpartner beantragen

ID: L100012_249277870

Online erledigen

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Version

Technisch erstellt am 17.06.2019

Technisch geändert am 02.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

  • Bundes- & Landesstraßen: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
  • Kreisstraßen: Kreis oder kreisfreie Stadt

Ansprechpartner

Verkehrsaufsicht

Adresse

Hausanschrift

Waldemar-von-Mohl-Straße 2

23795 Bad Segeberg

Kontakt

E-Mail: Verkehrsaufsicht@segeberg.de

Telefon Festnetz: +49 4551 951-8823

Version

Technisch erstellt am 13.08.2022

Technisch geändert am 12.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Voraussetzungen

Sie möchten eine Straße außerhalb von Ortschaften für etwas anderes als den üblichen Zweck nutzen.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Verfahrensablauf

  • Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie schriftlich beantragen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und die Auswirkungen der Sondernutzung.
  • Es werden dabei unter anderem folgende Punkte geprüft:
    • Beeinträchtigt die Sondernutzung den Gemeingebrauch anderer zu stark?
    • Werden Fußgängerinnen und Fußgänger oder Anwohnerinnen und Anwohner durch Lärm belästigt?
    • Wird die Straße übermäßig verschmutzt?
  • Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über das Ergebnis.

Fristen

Den genauen Zeitraum der Sondernutzung erhalten Sie mit der Erlaubnis.

Bearbeitungsdauer

Individuell je nach Aufwand.

Kosten

Es können einmalige und regelmäßige Gebühren anfallen.: Verwaltungsgebühr ab 25,00 EUR bis 5.000,00 EUR

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein am 29.05.2024

Version

Technisch erstellt am 03.06.2024

Technisch geändert am 15.01.2025

Stichwörter

Landwirtschaftliches Grundstück, Container, Baustellenzufahrt, Grundstückszufahrt, Gewerbliches Grundstück, Gaststättenzufahrt, Tankstellenzufahrt, Holzlagerung, Altglas, Zufahrt, Restaurantzufahrt, Baustelle, Forstwirtschaftliches Grundstück, Zuwegung, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Lagerung von Baumaterialien

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020

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