Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft

    Sondernutzungserlaubnis für Straßen außerhalb einer Ortschaft beantragen

    Wenn Sie eine Straße außerhalb von Ortschaften anders als für ihren eigentlichen Zweck nutzen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Eine Sondernutzungserlaubnis ist immer dann erforderlich, wenn Sie eine Straße für etwas anderes als den Zweck nutzen möchten, für den sie vorgesehen ist.

    Möchten Sie auf einer Straße außerhalb von Ortschaften zum Beispiel Baumaterialien oder Holz lagern, dann brauchen Sie hierfür eine Erlaubnis. Auch die Zufahrt zu gewerblichen Grundstücken wie Tankstellen oder Restaurants stellt eine Sondernutzung der Straße dar und muss vorher von der Behörde genehmigt werden. Dies gilt ebenfalls für land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke.

    Die Erlaubnis wird entweder für einen bestimmten Zeitraum erteilt oder bis sie widerrufen wird. Es ist möglich, dass die Erteilung der Erlaubnis mit bestimmten Auflagen verbunden ist.

    Online-Dienst

    Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums

    ID: L100012_249277870

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    Version

    Technisch erstellt am 17.06.2019 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 02.10.2024 (von: Intemann, Wiebke)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    • Bundes- & Landesstraßen: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
    • Kreisstraßen: Kreis oder kreisfreie Stadt

    Ansprechpartner

    Für Heringsdorf wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    Sie möchten eine Straße außerhalb von Ortschaften für etwas anderes als den üblichen Zweck nutzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    • Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie schriftlich beantragen.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und die Auswirkungen der Sondernutzung.
    • Es werden dabei unter anderem folgende Punkte geprüft:
      • Beeinträchtigt die Sondernutzung den Gemeingebrauch anderer zu stark?
      • Werden Fußgängerinnen und Fußgänger oder Anwohnerinnen und Anwohner durch Lärm belästigt?
      • Wird die Straße übermäßig verschmutzt?
    • Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über das Ergebnis.

    Fristen

    Den genauen Zeitraum der Sondernutzung erhalten Sie mit der Erlaubnis.

    Bearbeitungsdauer

    Individuell je nach Aufwand.

    Kosten

    Es können einmalige und regelmäßige Gebühren anfallen.: Verwaltungsgebühr ab 25.0 EUR bis 5000.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein am 29.05.2024

    Version

    Technisch erstellt am 03.06.2024 (von: Bergmann, Katina)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Landwirtschaftliches Grundstück, Zufahrt, Lagerung von Baumaterialien, Gaststättenzufahrt, Restaurantzufahrt, Zuwegung, Container, Tankstellenzufahrt, Altglas, Gewerbliches Grundstück, Holzlagerung, Forstwirtschaftliches Grundstück, Baustellenzufahrt, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Baustelle, Grundstückszufahrt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)