Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft

    Sondernutzungserlaubnis für Straßen außerhalb einer Ortschaft beantragen

    Wenn Sie eine Straße außerhalb von Ortschaften anders als für ihren eigentlichen Zweck nutzen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Eine Sondernutzungserlaubnis ist immer dann erforderlich, wenn Sie eine Straße für etwas anderes als den Zweck nutzen möchten, für den sie vorgesehen ist.

    Möchten Sie auf einer Straße außerhalb von Ortschaften zum Beispiel Baumaterialien oder Holz lagern, dann brauchen Sie hierfür eine Erlaubnis. Auch die Zufahrt zu gewerblichen Grundstücken wie Tankstellen oder Restaurants stellt eine Sondernutzung der Straße dar und muss vorher von der Behörde genehmigt werden. Dies gilt ebenfalls für land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke.

    Die Erlaubnis wird entweder für einen bestimmten Zeitraum erteilt oder bis sie widerrufen wird. Es ist möglich, dass die Erteilung der Erlaubnis mit bestimmten Auflagen verbunden ist.

    Online-Dienst

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    • Bundes- & Landesstraßen: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
    • Kreisstraßen: Kreis oder kreisfreie Stadt

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Viöl (Kreis Nordfriesland, Schleswig-Holstein) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    Sie möchten eine Straße außerhalb von Ortschaften für etwas anderes als den üblichen Zweck nutzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    • Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie schriftlich beantragen.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und die Auswirkungen der Sondernutzung.
    • Es werden dabei unter anderem folgende Punkte geprüft:
      • Beeinträchtigt die Sondernutzung den Gemeingebrauch anderer zu stark?
      • Werden Fußgängerinnen und Fußgänger oder Anwohnerinnen und Anwohner durch Lärm belästigt?
      • Wird die Straße übermäßig verschmutzt?
    • Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über das Ergebnis.

    Fristen

    Den genauen Zeitraum der Sondernutzung erhalten Sie mit der Erlaubnis.

    Bearbeitungsdauer

    Individuell je nach Aufwand.

    Kosten

    Es können einmalige und regelmäßige Gebühren anfallen.: Verwaltungsgebühr ab 25.00 EUR bis 5000.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein am 29.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Stichwörter

    Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Container, Altglas, Zuwegung, Tankstellenzufahrt, Landwirtschaftliches Grundstück, Lagerung von Baumaterialien, Gaststättenzufahrt, Grundstückszufahrt, Baustellenzufahrt, Forstwirtschaftliches Grundstück, Baustelle, Restaurantzufahrt, Gewerbliches Grundstück, Zufahrt, Holzlagerung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de