Instandhaltung einer Gehwegüberfahrt melden
Wenn Sie Ihre bestehende Gehwegüberfahrt Instand halten möchten, müssen Sie dies dem zuständigen Tiefbauamt melden.
Beschreibung
Eine Gehwegüberfahrt wird auch als abgesenkte Bordsteinkante bezeichnet. Sie dient der einfachen Erreichung des eigenen Grundstücks von der Straße aus mit einem Fahrzeug.
Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre Gehwegüberfahrt intakt und benutzbar ist. Wenn Sie dafür Maßnahmen der Instandhaltung durchführen, müssen Sie diese dem zuständigen Tiefbauamt melden.
Zuständigkeit
- Regionales Tiefbauamt
- Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Technischer Bereich Tiefbau / Kreisstraßen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Büchen
Linie:- Regionalbahn: RB 11; RE 1; RE83
- Haltestelle: ZOB; Schulzentrum Büchen
Linie:- Bus: 8813; 8841; 8850; 8851; 8852
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag zusätzlich 14:30 Uhr - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Lehne
Herr Schmidt
Frau Gärtner
Herr Tobaben
Herr Berger (Tiefbau)
Postanschrift
Amtsplatz 1
21514 Büchen
Telefon Festnetz: 04155 8009295
Fax: 04155 8009999
E-Mail: tiefbau@amt-buechen.de
Internet
Weitere Informationen
Alle Anträge finden Sie in unserem Formular-Tool auf dieser Webseite.
Bei Fragen zum Antrag für den Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation kontaktieren Sie bitte Frau Likhacheva (M.Likhacheva@amt-buechen.eu, Tel.: 04155 8009247).
Für den Antrag für den Anschluss an das Trinkwassernetz bitte Herrn Hobein (M.Hobein@gemeinde-buechen.de, Tel.: 041556/8009-243) und für Fragen zum Wasserrechtlichen Antrag für die Versickerung des Niederschlagswassers bitte Herrn Köhn (koehn@kreis-rz.de, Tel.: 04541 888-509).
Bitte senden Sie alle Anträge (Schmutzwasser 2-fach, Trinkwasser 2-fach, Wasserrechtlichen Antrag 3-fach) an das Amt Büchen.
Im Versickerungsantrag wird vom Amt noch die dritte Seite ausgefüllt und der Antrag dann an die Untere Wasserbehörde des Kreises weitergeleitet.
Auf der Seite 2 unterschreiben Sie bitte selbst, das Amt Büchen hat die Abwasserbeseitigungspflicht für Niederschlagswasser auf die Grundstückseigentümer übertragen.
Weiterhin fügen Sie bitte dem Antrag Ihr vollständiges Bodengutachten bei, um die vorhandene Versickerungsfähigkeit des Bodens auszuweisen.
erforderliche Unterlagen
- Angabe der Anschrift
- Gegebenenfalls Planungsunterlagen
Voraussetzungen
- Sie sind die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer, Pächter oder Pächterin oder eine sonstige berechtigte Person.
- Sie haben bereits eine Gehwegüberfahrt zu Ihrem Grundstück.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Verfahrensablauf
- Sie melden die Instandhaltungsmaßnahme vor Beginn der Arbeiten der Gehwegüberfahrt bei der zuständigen Stelle.
- Sie erhalten Nachricht von der zuständigen Stelle.
Fristen
Vor Beginn der Arbeiten.
Bearbeitungsdauer
Individuell je nach Aufwand.
Kosten
Sie tragen die Kosten für die Instandhaltungen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein am 30.05.2024
Stichwörter
Abgesenkter Bürgersteig, Garagenzufahrt, Bürgersteigabsenkung, Autozufahrt, Bordsteinabsenkung, Parkplatzzufahrt, Bürgersteig, Zufahrt, Bordstein, Abgesenkte Bordsteinkante, Grundstückszufahrt, Stellplatzzufahrt