Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum beantragen

    Mit dem Aufgrabeschein erhält die Baufirma die Zustimmung das Bauvorhaben auf dem betroffenen Grund durchzuführen.

    Beschreibung

    Mit dem Aufgrabeschein erhält die Baufirma die Zustimmung des Straßenbaulastträgers, das Bauvorhaben auf seinem Grund durchzuführen. Der Baulastträger registriert das Bauvorhaben und hat damit die Möglichkeit, während oder nach Abschluss der Baumaßnahme sowie nach Ende der Gewährleistungsfrist die ordnungsgemäße Wiederherstellung zu überprüfen.

    Mit jeder Aufgrabung werden Zustand und Qualität des Verkehrsraumes verändert. Zur Minimierung von Folgekosten für die Allgemeinheit ist die Koordinierung von Aufgrabungen wichtig und zur Feststellung von Gewährleistungsansprüchen muss der Auftraggeber der Aufgrabung bekannt sein.

    Für alle Beteiligten wird mehr Rechtssicherheit geschaffen, da für den Aufgrabungsort eine Dokumentation der Eingriffe vorliegt, aus der Rechte und Pflichten der Beteiligten abgeleitet werden können.

    Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen sind daher grundsätzlich genehmigungspflichtig.


    Der Aufgrabeschein ist von der bauausführenden Firma auf der Arbeitsstelle zu Kontrollzwecken bereitzuhalten.

    Ausnahme: Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien. Hierfür ist nach § 68 TKG keine Aufgrabegenehmigung, sondern nur die Zustimmung des Straßenbaulastträgers erforderlich (ab 01.12.2021: § 127 TKG). Betriebs- und Unterhaltungsarbeiten sind dabei zustimmungsfrei, da diese Arbeiten von der erteilten Zustimmung bei der Verlegung mit abgedeckt sind.

    .Hinweis:

    Im Rahmen von Leitungsverlegungen auf Straßengebiet können auch entsprechende Nutzungsverträge abzuschließen sein.

    Hinweise für Wedel: Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum beantragen

    Aufgrabungen stellen eine Sondernutzung gem.  §26 StrWG dar.

    Für die Bearbeitung des Antrages fallen Verwaltungsgebühren (gem. Satzung der Stadt Wedel) an.

    Die Satzung der Stadt Wedel über die Erhebung von Verwaltungsgebühren finden Sie hier.

    Die Bedingungen der Stadt Wedel für die Beantragung des Aufgrabescheins finden hier.

    Aufgrabungen stellen eine Sondernutzung gem.  §26 StrWG dar.

    Für die Bearbeitung des Antrages fallen Verwaltungsgebühren (gem. Satzung der Stadt Wedel) an.

    Die Satzung der Stadt Wedel über die Erhebung von Verwaltungsgebühren finden Sie hier.

    Die Bedingungen der Stadt Wedel für die Beantragung des Aufgrabescheins finden hier.

    Online-Dienst

    Antrag auf Erteilung einer Aufgrabegenehmigung in Verbindung mit einer Verkehrsrechtlichen Anordnung gem. § 45 StVO

    ID: L100012_299375739

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2024

    Technisch geändert am 15.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    An das Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder

    an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) für die in seinem Zuständigkeitsbereich liegenden Straßen:

    • Bundesfern- und Landesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrt (OD),
    • Bundesfernstraßen innerhalb der OD bei einer Einwohnerzahl von weniger als 80.000 Einwohner,
    • innerhalb der OD für Landesstraßen bei einer Einwohnerzahl von weniger als 20.000 Einwohner,
    • für Kreisstraßen gemäß Auftragsverwaltung in den Kreisen Dithmarschen, Nordfriesland, Stormarn, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde und Schleswig-Flensburg.

    Ansprechpartner

    Öffentliche Flächen - Stadt Wedel | Fachbereich 2 Bauen und Umwelt | Bauverwaltung und öffentliche Flächen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 3 - 5

    22880 Wedel

    Postanschrift

    Rathausplatz 3-5

    Postfach 260

    22871 Wedel

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

    Kontakt

    E-Mail: oeffentliche.flaechen@stadt.wedel.de

    Telefon Festnetz: +49 4103 707-0

    Fax: +49 4103 707-300

    Formulare

    Aufgrabeschein - Bedingungen der Stadt Wedel für Antrag AS inkl VAO
    Aufgrabeschein - Bedingungen der Stadt Wedel für Antrag AS inkl VAO

    Version

    Technisch erstellt am 13.10.2021

    Technisch geändert am 13.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020

    Aufgrabungen - Stadt Wedel | Fachbereich 2 Bauen und Umwelt | Bauverwaltung und öffentliche Flächen | Aufgrabungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 3 - 5

    22880 Wedel

    Postanschrift

    Rathausplatz 3-5

    Postfach 260

    22871 Wedel

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

    Kontakt

    E-Mail: aufgrabungen@stadt.wedel.de

    Telefon Festnetz: +49 4103 707-0

    Fax: +49 4103 707-300

    Formulare

    Aufgrabeschein - Bedingungen der Stadt Wedel für Antrag AS inkl VAO
    Aufgrabeschein - Bedingungen der Stadt Wedel für Antrag AS inkl VAO

    Version

    Technisch erstellt am 07.08.2024

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020

    erforderliche Unterlagen

    Das örtliche Tiefbauamt benötigt einen Antrag auf Genehmigung einer Aufgrabung und ggf. einen Lageplanauschnitt.

    Das LBV-SH benötigt je nach dem, wo die Aufgrabung durchgeführt werden soll, unterschiedliche Unterlagen. Daher wird empfohlen, sich diesbezüglich mit dem LBV-SH in Verbindung zu setzen.

    Hinweise für Wedel: Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum beantragen

    Hinweis: Der Aufgrabeschein ist mind. 14 Tage vor Beginn der Aufgrabung, inkl. Lageplan mit Kennzeichnung des Aufgrabeortes, beim Fachdienst Bauverwaltung und öffentliche Flächen (aufgrabungen@stadt.wedel.de) einzureichen.

    Bei verspätetem Eingang muss die Aufgrabung als Notaufgrabung (mit zusätzlicher Gebühr) gewertet werden.
    Bei Ablauf der unten angegebenen Frist (Dauer der Aufgrabung) ist ein erneuter Antrag zu stellen.

    Hinweis: Der Aufgrabeschein ist mind. 14 Tage vor Beginn der Aufgrabung, inkl. Lageplan mit Kennzeichnung des Aufgrabeortes, beim Fachdienst Bauverwaltung und öffentliche Flächen (aufgrabungen@stadt.wedel.de) einzureichen.

    Bei verspätetem Eingang muss die Aufgrabung als Notaufgrabung (mit zusätzlicher Gebühr) gewertet werden.
    Bei Ablauf der unten angegebenen Frist (Dauer der Aufgrabung) ist ein erneuter Antrag zu stellen.

    Formulare

    Die Aufgrabgenehmigung kann formlos beim örtlichen Tiefbauamt beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Aufgrabeschein ist mindestens 14 Tage vor Beginn der Aufgrabung von der bauausführenden Firma beim örtlichen Tiefbauamt oder bei einer anderen zuständigen Stelle (zum Beispiel beim LBV-SH) zu beantragen.

    Bei Zustimmungsanträgen gem.  § 127 TKG sind die dort enthaltenen Fristen zu berücksichtigen.

    Kosten

    Grundsätzlich keine.

    Die Benutzung der Verkehrswege für Telekommunikationslinien, die öffentlichen Zwecken dienen sind unentgeltlich.

    Gem. § 223 Abs. 4 TKG dürfen lediglich die Verwaltungskosten abdeckende Gebühren und Auslagen für die Erteilung von Zustimmungsbescheiden erhoben werden.

    Hinweise für Wedel: Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum beantragen

    Aufgrabungen stellen eine Sondernutzung gem.  §26 StrWG dar.

    Für die Bearbeitung des Antrages fallen Verwaltungsgebühren (gem. Satzung der Stadt Wedel) an.“

    Die Satzung der Stadt Wedel über die Erhebung von Verwaltungsgebühren finden Sie hier.

    Aufgrabungen stellen eine Sondernutzung gem.  §26 StrWG dar.

    Für die Bearbeitung des Antrages fallen Verwaltungsgebühren (gem. Satzung der Stadt Wedel) an."

    Die Satzung der Stadt Wedel über die Erhebung von Verwaltungsgebühren finden Sie hier.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Aufgrabeschein ersetzt nicht weitere erforderliche Genehmigungen, wie zum Beispiel eine verkehrsrechtliche Anordnung.

    Hinweise für Wedel: Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum beantragen

    Aufgrabungen stellen eine Sondernutzung gem.  §26 StrWG dar.

    Für die Bearbeitung des Antrages fallen Verwaltungsgebühren (gem. Satzung der Stadt Wedel) an.

    Die Satzung der Stadt Wedel über die Erhebung von Verwaltungsgebühren finden Sie hier.

    Die Bedingungen der Stadt Wedel für die Beantragung des Aufgrabescheins finden hier.

    Aufgrabungen stellen eine Sondernutzung gem.  §26 StrWG dar.

    Für die Bearbeitung des Antrages fallen Verwaltungsgebühren (gem. Satzung der Stadt Wedel) an.

    Die Satzung der Stadt Wedel über die Erhebung von Verwaltungsgebühren finden Sie hier.

    Die Bedingungen der Stadt Wedel für die Beantragung des Aufgrabescheins finden hier.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 23.05.2024

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Leitung verlegen, Telekommunikation

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020