Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum beantragen

    Mit dem Aufgrabeschein erhält die Baufirma die Zustimmung das Bauvorhaben auf dem betroffenen Grund durchzuführen.

    Beschreibung

    Mit dem Aufgrabeschein erhält die Baufirma die Zustimmung des Straßenbaulastträgers, das Bauvorhaben auf seinem Grund durchzuführen. Der Baulastträger registriert das Bauvorhaben und hat damit die Möglichkeit, während oder nach Abschluss der Baumaßnahme sowie nach Ende der Gewährleistungsfrist die ordnungsgemäße Wiederherstellung zu überprüfen.

    Mit jeder Aufgrabung werden Zustand und Qualität des Verkehrsraumes verändert. Zur Minimierung von Folgekosten für die Allgemeinheit ist die Koordinierung von Aufgrabungen wichtig und zur Feststellung von Gewährleistungsansprüchen muss der Auftraggeber der Aufgrabung bekannt sein.

    Für alle Beteiligten wird mehr Rechtssicherheit geschaffen, da für den Aufgrabungsort eine Dokumentation der Eingriffe vorliegt, aus der Rechte und Pflichten der Beteiligten abgeleitet werden können.

    Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen sind daher grundsätzlich genehmigungspflichtig.


    Der Aufgrabeschein ist von der bauausführenden Firma auf der Arbeitsstelle zu Kontrollzwecken bereitzuhalten.

    Ausnahme: Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien. Hierfür ist nach § 68 TKG keine Aufgrabegenehmigung, sondern nur die Zustimmung des Straßenbaulastträgers erforderlich (ab 01.12.2021: § 127 TKG). Betriebs- und Unterhaltungsarbeiten sind dabei zustimmungsfrei, da diese Arbeiten von der erteilten Zustimmung bei der Verlegung mit abgedeckt sind.

    .Hinweis:

    Im Rahmen von Leitungsverlegungen auf Straßengebiet können auch entsprechende Nutzungsverträge abzuschließen sein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An das Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder

    an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) für die in seinem Zuständigkeitsbereich liegenden Straßen:

    • Bundesfern- und Landesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrt (OD),
    • Bundesfernstraßen innerhalb der OD bei einer Einwohnerzahl von weniger als 80.000 Einwohner,
    • innerhalb der OD für Landesstraßen bei einer Einwohnerzahl von weniger als 20.000 Einwohner,
    • für Kreisstraßen gemäß Auftragsverwaltung in den Kreisen Dithmarschen, Nordfriesland, Stormarn, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde und Schleswig-Flensburg.

    Ansprechpartner

    Technischer Bereich Tiefbau / Kreisstraßen

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsplatz 1

    21514 Büchen

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz: null
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein

    Bahnhof Büchen

    Regionalbahn: RB 11; RE 1; RE83


    ZOB; Schulzentrum Büchen

    Bus: 8813; 8841; 8850; 8851; 8852

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag zusätzlich 14:30 Uhr - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04155 8009247

    E-Mail: tiefbau@amt-buechen.de

    Formulare

    Weitere Informationen

    Alle Anträge finden Sie in unserem Formular-Tool auf dieser Webseite.
    Bei Fragen zum Antrag für den Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation kontaktieren Sie bitte Frau Likhacheva (M.Likhacheva@amt-buechen.eu, Tel.: 04155 8009247).
    Für den Antrag für den Anschluss an das Trinkwassernetz bitte Herrn Hobein (M.Hobein@gemeinde-buechen.de, Tel.: 041556/8009-243) und für Fragen zum Wasserrechtlichen Antrag für die Versickerung des Niederschlagswassers bitte Herrn Köhn (koehn@kreis-rz.de, Tel.: 04541 888-509).

    Bitte senden Sie alle Anträge (Schmutzwasser 2-fach, Trinkwasser 2-fach, Wasserrechtlichen Antrag 3-fach) an das Amt Büchen.

    Im Versickerungsantrag wird vom Amt noch die dritte Seite ausgefüllt und der Antrag dann an die Untere Wasserbehörde des Kreises weitergeleitet.

    Auf der Seite 2 unterschreiben Sie bitte selbst, das Amt Büchen hat die Abwasserbeseitigungspflicht für Niederschlagswasser auf die Grundstückseigentümer übertragen.

    Weiterhin fügen Sie bitte dem Antrag Ihr vollständiges Bodengutachten bei, um die vorhandene Versickerungsfähigkeit des Bodens auszuweisen.

    Version

    Technisch erstellt am 07.09.2021 (von: Kriegs, Christina)

    Technisch geändert am 14.11.2024 (von: Kriegs, Christina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Das örtliche Tiefbauamt benötigt einen Antrag auf Genehmigung einer Aufgrabung und ggf. einen Lageplanauschnitt.

    Das LBV-SH benötigt je nach dem, wo die Aufgrabung durchgeführt werden soll, unterschiedliche Unterlagen. Daher wird empfohlen, sich diesbezüglich mit dem LBV-SH in Verbindung zu setzen.

    Formulare

    Die Aufgrabgenehmigung kann formlos beim örtlichen Tiefbauamt beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Aufgrabeschein ist mindestens 14 Tage vor Beginn der Aufgrabung von der bauausführenden Firma beim örtlichen Tiefbauamt oder bei einer anderen zuständigen Stelle (zum Beispiel beim LBV-SH) zu beantragen.

    Bei Zustimmungsanträgen gem.  § 127 TKG sind die dort enthaltenen Fristen zu berücksichtigen.

    Kosten

    Grundsätzlich keine.

    Die Benutzung der Verkehrswege für Telekommunikationslinien, die öffentlichen Zwecken dienen sind unentgeltlich.

    Gem. § 223 Abs. 4 TKG dürfen lediglich die Verwaltungskosten abdeckende Gebühren und Auslagen für die Erteilung von Zustimmungsbescheiden erhoben werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Aufgrabeschein ersetzt nicht weitere erforderliche Genehmigungen, wie zum Beispiel eine verkehrsrechtliche Anordnung.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 23.05.2024 (von: Bergmann, Katina)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Telekommunikation, Leitung verlegen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)