Wesentliche Änderungen von Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen anzeigen
Wenn Sie eine wesentliche Änderung an einer Gleichstromanlage oder an einer Niederfrequenzanlage mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt vornehmen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Beschreibung
Wenn Ihre Anlage keine anderen behördlichen Genehmigungen erfordert, die den Immissionsschutz betreffen, müssen Sie eine geplante wesentliche Änderung bei der zuständigen Behörde anzeigen. Dafür haben Sie bis spätestens 2 Wochen vor der Durchführung der Änderung Zeit.
Wenn Sie eine wesentliche Änderung an einer Niederfrequenzanlage mit weniger als 110 Kilovolt vornehmen wollen, müssen Sie erforderliche Unterlagen nur dann einreichen, wenn die zuständige Behörde Sie dazu auffordert.
Ansprechpartner
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Adresse
Postfachadresse
Postfach 5009
24062 Kiel
Postfachadresse
Postfach 7151
24171 Kiel
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Anzeige mit den für die Anlage maßgebenden Daten
- Lageplan
Voraussetzungen
- Ihre Anlage überquert oder liegt
- auf einem Grundstück im Bereich eines Bebauungsplans oder
- innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils oder
- auf einem mit Wohngebäuden bebauten Grundstück im Außenbereich.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Keiner. Da es sich nur um ein Anzeigeverfahren handelt, sind keine rechtlichen Schritte Ihrerseits möglich.
Verfahrensablauf
- Sie reichen die Anzeige mit dem Lageplan schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch per E-Mail bei der zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Behörde nimmt Ihre Anzeige entgegen und prüft sie.
- Falls weitere Informationen benötigt werden, kommt die Behörde auf Sie zu.
Fristen
Sie müssen die Anzeige bis spätestens zwei Wochen vor der wesentlichen Änderung der Anlage bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Sie müssen die Anzeige bis spätestens 2 Wochen vor den wesentlichen Änderungen an Ihrer Anlage bei der zuständigen Behörde eingereicht haben. Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang der Anzeige.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig einreichen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 26.03.2024
Stichwörter
Gleichstromanlage Änderung, Niederfrequenzanlage, Kilovolt, Datenblatt, Spannung, Hochspannungsmasten, Gleichstromanlage, Leitungen, elektromagnetische Felder, Erdkabel, Niederfrequenzanlage Änderung, wesentliche Änderung