• Ratzeburg (Landkreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein)
Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen - Anzeige wesentlicher Änderungen Entgegennahme

Wesentliche Änderungen von Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen anzeigen

Wenn Sie eine wesentliche Änderung an einer Gleichstromanlage oder an einer Niederfrequenzanlage mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt vornehmen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Beschreibung

Wenn Ihre Anlage keine anderen behördlichen Genehmigungen erfordert, die den Immissionsschutz betreffen, müssen Sie eine geplante wesentliche Änderung bei der zuständigen Behörde anzeigen. Dafür haben Sie bis spätestens 2 Wochen vor der Durchführung der Änderung Zeit.

Wenn Sie eine wesentliche Änderung an einer Niederfrequenzanlage mit weniger als 110 Kilovolt vornehmen wollen, müssen Sie erforderliche Unterlagen nur dann einreichen, wenn die zuständige Behörde Sie dazu auffordert.

Ansprechpartner

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Adresse

Postanschrift

Postfach 5009

24062 Kiel

Postanschrift

Postfach 7151

24171 Kiel

Hausanschrift

Mercatorstraße 3

24106 Kiel

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr ; Montag 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 431 988-0

Fax: +49 431 988-7239

E-Mail: schriftgutstelle@mekun.landsh.de

De-Mail: poststelle@melund.landsh.de-mail.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 22.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Anzeige mit den für die Anlage maßgebenden Daten
  • Lageplan

Voraussetzungen

  • Ihre Anlage überquert oder liegt
    • auf einem Grundstück im Bereich eines Bebauungsplans oder
    • innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils oder
    • auf einem mit Wohngebäuden bebauten Grundstück im Außenbereich.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Keiner. Da es sich nur um ein Anzeigeverfahren handelt, sind keine rechtlichen Schritte Ihrerseits möglich.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die Anzeige mit dem Lageplan schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch per E-Mail bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die zuständige Behörde nimmt Ihre Anzeige entgegen und prüft sie.
  • Falls weitere Informationen benötigt werden, kommt die Behörde auf Sie zu.

Fristen

Sie müssen die Anzeige bis spätestens zwei Wochen vor der wesentlichen Änderung der Anlage bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Sie müssen die Anzeige bis spätestens 2 Wochen vor den wesentlichen Änderungen an Ihrer Anlage bei der zuständigen Behörde eingereicht haben. Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang der Anzeige.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig einreichen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 26.03.2024

Version

Technisch erstellt am 02.04.2024

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Hochspannungsmasten, Erdkabel, Datenblatt, wesentliche Änderung, Niederfrequenzanlage, Niederfrequenzanlage Änderung, Gleichstromanlage, elektromagnetische Felder, Kilovolt, Gleichstromanlage Änderung, Leitungen, Spannung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020