Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekind/er beantragen
Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse für die Anschaffung bestimmter Gegenstände oder die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen für das Pflegekind können gewährt werden, sofern sie nicht bereits mit den laufenden Pauschalbeträgen abgedeckt sind.
Beschreibung
Der regelmäßige finanzielle Bedarf für den Unterhalt und die Versorgung eines Pflegekindes wird über laufende Leistungen gedeckt.
Um die körperliche und geistige Entwicklung des Pflegekindes zu fördern und ihm gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, können besondere Maßnahmen und Ausgaben notwendig sein. Diese können durch einmalige Beihilfen oder Zuschüsse finanziert werden.
Zu diesen Leistungen gehören u.a. Beihilfen oder Zuschüsse zu:
- Klassenfahrten
- Urlaubs- und Ferienmaßnahmen
Ansprechpartner
Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe - Kreis Ostholstein
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4521 788-580(Verwaltung Jugendhilfe)
Fax: +49 4521 788-600
E-Mail: jugendhilfe@kreis-oh.de
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport Bremen am 02.05.2023
Stichwörter
Zuschüsse, Jugendamt, Einmalige Beihilfe, Pflegekinder