• Bad Schwartau (Landkreis Ostholstein, Schleswig-Holstein)
Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege Begleitung

Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege bei Pflegekindern beantragen

Wenn eine Vollzeitpflege endet, kann das Pflegekind als junger Volljähriger noch weiter begleitet werden.

Beschreibung

Endet ein Pflegeverhältnis, kann für junge Volljährige eine Nachbetreuung bzw. Übergangsbetreuung stattfinden. Sie kann auch durch die bisherigen Pflegepersonen geleistet werden. Vereinbarungen hierzu werden in der Hilfeplanung getroffen.

Wenn ein Pflegekind ein Pflegeverhältnis verlässt, spricht man von einem „Leaving-Care-Prozess“. Begleitet wird dieses vom örtlichen Pflegekinderdienst.

Ziele der Nachbetreuung sind z.B. die Verselbstständigung des Pflegekindes ab Erreichen der Volljährigkeit oder das Gelingen eines Wechsels in eine andere Form der Jugendhilfe. Es kann auch gehen, die Rückkehr in die Herkunftsfamilie zu ermöglichen oder eine Adoption zu begleiten.

Die Fachkräfte des örtlichen Pflegekinderdienstes begleiten die Pflegekinder und die Pflegepersonen u.a. durch reflektierende Nachgespräche.

Die Beratung soll innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Beendigung der Hilfe in einer für die jungen Volljährigen verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form erfolgen.

Zuständigkeit

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Ansprechpartner

Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe - Kreis Ostholstein

Adresse

Hausanschrift

Lübecker Straße 41

23701 Eutin

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4521 788-580(Verwaltung Jugendhilfe)

Fax: +49 4521 788-600

E-Mail: jugendhilfe@kreis-oh.de

Version

Technisch erstellt am 11.10.2022

Technisch geändert am 28.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Nachbetreuung wird im Rahmen der Hilfeplanung zwischen Jugendamt, jungem Volljährigen und ggfs. dessen Personensorgeberechtigten vereinbart.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen am 02.05.2023

Version

Technisch erstellt am 11.03.2024

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Pflegeeltern, Pflegepersonen, Pflegekind

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020