• Schönwalde am Bungsberg (Landkreis Ostholstein, Schleswig-Holstein)
Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes Begleitung

Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes

Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen oder Zuschüsse bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.

Beschreibung

Bei Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Leistungen oder Zuschüsse.

Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.

zuständige Stelle

Das örtliche Jugendamt

Zuständigkeit

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
 

Ansprechpartner

Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe - Kreis Ostholstein

Adresse

Hausanschrift

Lübecker Straße 41

23701 Eutin

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4521 788-580(Verwaltung Jugendhilfe)

Fax: +49 4521 788-600

E-Mail: jugendhilfe@kreis-oh.de

Version

Technisch erstellt am 11.10.2022

Technisch geändert am 28.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Voraussetzungen

  • Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege

Handlungsgrundlage(n)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 22.05.2023

Version

Technisch erstellt am 11.03.2024

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Pflegepersonen, Pflegeeltern, Pflegekind

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020