• Grube (Landkreis Ostholstein, Schleswig-Holstein)
Bezuschussung Altersabsicherung von Pflegepersonen Versorgung

Zuschuss zu Altersabsicherung als Pflegeperson beantragen

Pflegepersonen können einen Zuschuss zu ihrer Altersvorsorge erhalten

Beschreibung

Pflegepersonen in der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) und geeignete Pflegepersonen bei der Unterbringung eines seelisch behinderten jungen Menschen (§ 35a Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 SGB VIII) können eine hälftige Bezuschussung einer angemessenen Altersvorsorge erhalten. Dies gilt auch für die Bereitschafts-/ Übergangs- und Wochenpflege. . Aufgrund der in der Sozialgesetzgebung (SGB VIII) unbestimmten Begriffsbestimmung „angemessene Alterssicherung“ wird die Festlegung der Höhe der zu zahlenden Beträge den jeweiligen Bundesländern überlassen. Aus diesem Grund kann je nach Landesrecht der Zuschuss in der Höhe variieren.

Der Zuschuss zur Altersvorsorge wird einer Pflegeperson gewährt. Bei Pflegepersonenpaaren erhält die Hauptpflegeperson (laut Hilfeplan) den Zuschuss. Sind beide Pflegepersonen im Hilfeplan benannt, ist dies bei im Zeitumfang unterschiedlicher Erwerbstätigkeit beider Pflegepersonen in der Regel die Person mit dem geringeren Beschäftigungsvolumen. Bei gleichem Beschäftigungsvolumen bestimmen die Pflegepersonen, wer von Ihnen den Zuschuss zur Altersvorsorge erhalten soll.

zuständige Stelle

Das örtliche Jugendamt

Zuständigkeit

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Ansprechpartner

Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe - Kreis Ostholstein

Adresse

Hausanschrift

Lübecker Straße 41

23701 Eutin

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4521 788-580(Verwaltung Jugendhilfe)

Fax: +49 4521 788-600

E-Mail: jugendhilfe@kreis-oh.de

Version

Technisch erstellt am 11.10.2022

Technisch geändert am 28.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Voraussetzungen

Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach §44 SGB VIII und laufendes  Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege

Handlungsgrundlage(n)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 22.05.2023

Version

Technisch erstellt am 11.03.2024

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Altersvorsorge, Pflegekind, Pflegepersonen, Pflegeeltern

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020