Gebühren bei einer Auslandsadoption bezahlen
Was für Gebühren gibt es im Rahmen einer Adoption eines Kindes aus dem Ausland?
Beschreibung
Es gibt Gebühren für die Durchführung einer Eignungsprüfung durch eine staatliche Adoptionsvermittlungsstelle und für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens. Die Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes informiert über die Höhe der Kosten und begleitet den Prozess.
Im Rahmen der Adoption eines Kindes aus dem Ausland entstehen weitere Kosten. Dabei handelt es sich um Kosten für Flüge, Unterkünfte, Beglaubigungen, Übersetzungen von Urkunden und Eignungsberichten sowie für den Dokumentenversand.
zuständige Stelle
Eine Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes.
Zuständigkeit
Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (GZA) in Hamburg.
Ansprechpartner
Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (GZA)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
Zentrale Behörde für Auslandsadoption
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für eine Eignungsprüfung nach § 7b Absatz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes.: Gebühr 1300.0 EUR
Für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens einschließlich einer länderspezifischen Eignungsprüfung nach § 7c Absatz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes.: Gebühr 1200.0 EUR
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport Bremen am 23.12.2022
Stichwörter
Kosten Auslandsadoption, Internationale Adoption, internationale Adoption, Gebühren Auslandsadoption