Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (GZA)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Zuständigkeit für
Schleswig-Holstein
- Als Adoptionsbewerber Bereitschaft zur Adoption eines Kindes aus dem Ausland erklären
- Eignung als Adoptiveltern für eine Auslandsadoption prüfen (allgemein)
- Eignung als Adoptiveltern für eine Auslandsadoption prüfen (länderspezifisch)
- Ein Kind aus dem Ausland adoptieren
- Gebühren bei einer Auslandsadoption bezahlen
- Internationale Adoption eines Kindes Beschluss der Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption Begleitung
- Verlängerung der Bescheinigung über ein internationales Vermittlungsverfahren beantragen
Weitere Informationen
Zentrale Behörde für Auslandsadoption