Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (GZA)
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Zuständigkeit für
Schleswig-Holstein
- Als Adoptionsbewerber Bereitschaft zur Adoption eines Kindes aus dem Ausland erklären
- Begleitung durch das Jugendamt und die zuständige Auslandsvermittlungsstelle bei der Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption eines ausländisches Kindes
- Eignung als Adoptiveltern für eine Auslandsadoption prüfen (allgemein)
- Eignung als Adoptiveltern für eine Auslandsadoption prüfen (länderspezifisch)
- Ein Kind aus dem Ausland adoptieren
- Erklärung der Adoptionsbewerber, dass sie bereit sind, das ihnen vorgeschlagene Kind zu adoptieren.
- Gebühren bei einer Auslandsadoption bezahlen
- Verlängerung der Bescheinigung über ein internationales Vermittlungsverfahren beantragen
Weitere Informationen
Zentrale Behörde für Auslandsadoption