• Achterwehr (Landkreis Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Holstein)
Eignungsfeststellung von Adoptionsbewerber:innen für eine internationale Adoption (länderspezifisch) Feststellung

Eignung als Adoptiveltern für eine Auslandsadoption prüfen (länderspezifisch)

Sie möchten ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann müssen Sie sich neben der allgemeinen Prüfung für das jeweilige Land als Adoptionseltern qualifizieren.

Beschreibung

Die Auslandsadoption unterteilt sich in 2 Eignungsprüfungen: Die allgemeine Eignungsprüfung bei der örtlichen Adoptionsvermittlungsstelle und die länderspezifische Eignungsprüfung bei einer Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes.

Bei der länderspezifischen Eignungsprüfung wird geprüft, ob Sie für die Adoption eines Kindes aus einem bestimmten Land geeignet sind. Die Eignungsprüfung wird durch eine Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes durchgeführt.
 

Zuständigkeit

Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (GZA) in Hamburg.

Ansprechpartner

Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (GZA)

Adresse

Hausanschrift

Südring 32

22303 Hamburg

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 40 42863-5006

Fax: +49 40 42863-5188

E-Mail: gza@bsg.hamburg.de

Weitere Informationen

Zentrale Behörde für Auslandsadoption

Version

Technisch erstellt am 28.05.2010

Technisch geändert am 08.03.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Der Ablauf einer internationalen Adoption verläuft in den meisten Fällen in 3 Schritten:

  1. Vermittlungsverfahren in Deutschland
  2. Adoptionsverfahren im Ausland
  3. Anerkennung der Adoption in Deutschland

Nach einer positiven Eignungsfeststellung durch die Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft beziehungsweise. die zentrale Vermittlungsstelle des Landesjugendamtes wird die Adoptionsbewerbung an die zuständige Stelle im Heimatstaat des Kindes versandt.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine festgelegte Bearbeitungsdauer. Dieser Prozess kann einige Zeit dauern.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen am 23.12.2022

Version

Technisch erstellt am 08.03.2024

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Länderspezifische Prüfung, Adoptionseltern, Adoptiveltern testen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020