Eignungsfeststellung von Adoptionsbewerber:innen für eine internationale Adoption (länderspezifisch) Feststellung

    Eignung als Adoptiveltern für eine Auslandsadoption prüfen (länderspezifisch)

    Sie möchten ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann müssen Sie sich neben der allgemeinen Prüfung für das jeweilige Land als Adoptionseltern qualifizieren.

    Beschreibung

    Die Auslandsadoption unterteilt sich in 2 Eignungsprüfungen: Die allgemeine Eignungsprüfung bei der örtlichen Adoptionsvermittlungsstelle und die länderspezifische Eignungsprüfung bei einer Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes.

    Bei der länderspezifischen Eignungsprüfung wird geprüft, ob Sie für die Adoption eines Kindes aus einem bestimmten Land geeignet sind. Die Eignungsprüfung wird durch eine Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes durchgeführt.
     

    Zuständigkeit

    Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (GZA) in Hamburg.

    Ansprechpartner

    Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (GZA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Südring 32

    22303 Hamburg

    Kontakt

    Fax: +49 40 42863-5188

    Telefon Festnetz: +49 40 42863-5006

    E-Mail: gza@bsg.hamburg.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Zentrale Behörde für Auslandsadoption

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Ablauf einer internationalen Adoption verläuft in den meisten Fällen in 3 Schritten:

    1. Vermittlungsverfahren in Deutschland
    2. Adoptionsverfahren im Ausland
    3. Anerkennung der Adoption in Deutschland

    Nach einer positiven Eignungsfeststellung durch die Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft beziehungsweise. die zentrale Vermittlungsstelle des Landesjugendamtes wird die Adoptionsbewerbung an die zuständige Stelle im Heimatstaat des Kindes versandt.

    Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine festgelegte Bearbeitungsdauer. Dieser Prozess kann einige Zeit dauern.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen am 23.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Adoptionseltern, Länderspezifische Prüfung, Adoptiveltern testen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de