Entnahmemengen aus Grundwasser und oberirdischen Gewässern mitteilen

    Wenn Sie Wasser aus dem Grundwasser oder einem oberirdischen Gewässer entnehmen, müssen Sie die entnommenen Mengen den zuständigen Wasserbehörden jährlich mitteilen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Wasser aus dem Grundwasser oder einem oberirdischen Gewässer entnehmen, müssen Sie die entnommenen Mengen den zuständigen Behörden jährlich mitteilen.

    Entnahmezwecke sind beispielsweise:

    • Wasserhaltung
    • Brauchwasser und Trinkwasser
    • Feuerlöschbrunnen, Tränken von Vieh, Reinigung von Geräten, Versorgung eines Haushalts des landwirtschaftlichen Hofbetriebes
    • Beregnung (zum Beispiel Feldberegnung)
    • Kieswäsche
    • Fischhaltung
    • Wasserkraftnutzung in oberirdischen Gewässern
    • Entnahme aus oberirdischen Gewässern (Quellen, Seen, Fließgewässer)

    Nutzungsorte oder Einrichtungen sind beispielsweise:

     Im Grundwasser:

    • Absenkungsbrunnen
    • Artesische Brunnen
    • Betriebsbrunnen (Industrie und Gewerbe)
    • Beregnungsbrunnen
    • Brunnen
    • Dränage
    • Einleitungsbrunnen
    • Feuerlöschbrunnen
    • Gartenbrunnen
    • Hausbrunnen
    • Wasserwerksbrunnen

    In oberirdischen Gewässern:

    • Fließgewässer
    • Kanäle
    • Küste
    • Oberflächengewässer
    • Seen
    • Übergangsgewässer

    Online-Dienst

    Entnahmemengen aus Grundwasser und oberirdischen Gewässern online mitteilen

    ID: L100012_299694073

    Online erledigen

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    Version

    Technisch erstellt am 21.03.2024

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    An die untere Wasserbehörden der Kreise/kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Natur und Umwelt - Kreis Ostholstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Lübecker Straße 41

    23701 Eutin

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: boden.gewaesser@kreis-oh.de(Boden. Gewässer)

    E-Mail: naturschutz@kreis-oh.de(Naturschutz)

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 11.10.2022

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020

    erforderliche Unterlagen

    Nachweise (beispielsweise Messergebnisse, Betriebstagebücher und Schlagkarteien)

    Voraussetzungen

    Sie entnehmen Wasser aus dem Grundwasser oder einem Oberflächengewässer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie die Mitteilung online abgeben wollen:

    • Sie rufen den Onlinedienst auf.
    • Sie wählen den Kreis oder die kreisfreie Stadt aus, in der Sie Wasser entnehmen.
    • Wenn Sie in unterschiedlichen Kreisen Wasser entnehmen, müssen Sie pro Kreis eine Mitteilung abgeben.
    • Sie geben die entnommenen Wassermengen und deren Verwendung (Entnahmezwecke) sowie die Entnahmeorte an.
    • Sollten Angaben fehlen, werden Sie aufgefordert, weitere Informationen nachzureichen.

    Wenn Sie die Mitteilung schriftlich abgeben wollen:

    • Füllen Sie das entsprechende Formular  aus, sofern von Ihrer zuständigen Behörde angeboten.
    • Wenn Sie in unterschiedlichen Kreisen Wasser entnehmen, müssen Sie pro Kreis ein Formular abgeben.
    • Schicken Sie das Formular an Ihre zuständige untere Wasserbehörde.
    • Sollten Angaben fehlen, werden Sie aufgefordert weitere Informationen nachzureichen.

    Kosten

    Abgabe kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Vor Beginn einer Wasserentnahme benötigen Sie eine Zulassung (Erlaubnis, Bewilligung) durch die untere Wasserbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein am 05.02.2024

    Version

    Technisch erstellt am 29.01.2024

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Wasser entnehmen, Oberflächenwasser, Trinkwasser, Wassercent, oberirdisches Gewässer, Wasserentnahme für Fischhaltung, Beregnung, Rohwasser, Grundwasserschutz, Jahresmeldung Wasserentnahme, Wasserabgabe, Wasserpfennig, Grundwasser entnehmen, Wasserentnahme jährlich erklären, Wasserversorger, Wasserentnahme mitteilen, Grundwasserentnahme, Wasserentnahme

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020