Fahrerlaubnis Erweiterung um die Klasse T

    Fahrerlaubnis um die Klasse T beantragen

    Mit der Fahrerlaubnis Klasse T, umgangssprachlich "Großer Traktorführerschein", können Sie leistungsstärkere Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft führen.

    Beschreibung

    Sie können Ihre Fahrerlaubnis um die eigenständige Fahrerlaubnisklasse T erweitern.

    Mit der Fahrerlaubnis Klasse T, umgangssprachlich "Großer Trak-torführerschein", dürfen Sie folgende Fahrzeuge mit Anhängern fahren:

    • für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h (von 16 bis 18 Jahren: 40 km/h)
    • für diese Zwecke bestimmte und eingesetzte selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h

    Die Fahrerlaubnisklasse T wird unbefristet erteilt.

    Die Fahrerlaubnisklasse T ist eine nationale Klasse. Sie gilt nur bedingt in anderen Ländern.

    Online-Dienst

    Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis

    ID: L100012_287003675

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

    Ansprechpartner

    Fachdienst 141-Fachgebiet Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Kesselflickerstraße 2

    21493 Elmenhorst (Herzogtum-Lauenburg)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04151 86730

    E-Mail: strassenverkehr@kreis-rz.de

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
    • ein biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
    • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
    • gültiger Führerschein
    • gegebenenfalls Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend)
    • Angaben zur Fahrschule

    Voraussetzungen

    • Sie müssen Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
    • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Ihr Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden haben.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 21.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Fahrerlaubnisklasse, Landwirtschaft, Erweiterung Klasse T, Traktor-Führerschein, Traktor, Großer Traktorführerschein, Forstwirtschaft, Führerscheinklasse, Führerschein, Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English