Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Personen

    Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Personen beantragen

    Wenn Sie bereits eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine weitere erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.

    Beschreibung

    Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde durch eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte erteilt (Voreintrag).

    Sind Sie Sportschütze und haben eine grüne Waffenbesitzkarte (WBK), müssen Sie sich das Bedürfnis, dass Sie diese Waffe für die Ausübung Ihres Sports benötigen, von Ihrem anerkannten Schießsportverein bestätigen lassen.

    Mit dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, eine erlaubnispflichtige Waffe zu erwerben.

    Im Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den weiteren Erwerb einer Schusswaffe müssen Sie nur angeben, welche Art von Waffe mit welchem Kaliber sie erwerben möchten. Weitere Angaben, wie Hersteller und genaues Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie erst dann machen, wenn Sie die Waffe erworben haben und ihrer Verpflichtung zur  Anzeige des Erwerbs der Waffe bei der zuständigen Behörde nachkommen. Der Waffenhändler muss das Überlassen der Waffe an Sie ebenfalls anzeigen.

    Sie müssen nachweisen, dass Sie die Waffe, die Sie erwerben wollen, sicher aufbewahren können.

    Online-Dienst

    Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener Waffenbesitzkarte für Schießsportverein oder jagdliche Vereinigung online beantragen

    ID: L100012_306418709

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2024

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Ansprechpartner

    Stadt Neumünster - Ordnungsaufgaben, Wahlen und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Großflecken 63

    24534 Neumünster

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Donnerstag und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr; Dienstag 08:00 bis 14:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Abmeldung von Gewerbe, Anmeldung Versammlung, Anwohnerparkausweis, Beschwerden Winterdienst im Ordnungsamt, Bestattung, Bestattungen, Bestattungen ohne Angehörige, Bestattungskosten, Bewachungsgewerbe, Bewohnerparkausweis, Bewohnerparkausweise, Bußgeld, Ermittlungsdienst, Fundbüro, Fundsachen, Fundsachen, Fundbüro, Gefahrhunde, Gefahrhunderecht, gefährliche Hunde, gefunden, gefunden, verloren, Gewerbe, Gewerbe abmelden, Gewerbe ummelden, Gewerbeabmeldung, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanmeldung, gewerbeaufsichtsamt, Gewerbeaufsichtsamt, Gewerbeerlaubnisse, Gewerbeummeldung, Gewerbezentralregister, Handfeuerwaffen, Hunde, Hunderecht, Jagd, Jagdbehörde, Körperbestattung, Leiche, Marktmeister, neues Gewerbe anmelden, Obdachlose, Obdachlosigkeit, Ordnungsverwaltung, Gewerbeverwaltung, Parkausweis, Parkausweise, Sargbestattung, Schiedsamtsbezirke, Schiedsfrau, Schiedsfrauen, Schiedsleute, Schiedsmann, Schiedsmänner, Schiedsverfahren, Schiedswesen, Schornsteinfeger, Standplatz Wochenmarkt, Standplatzgenehmigung, Übernahme Bestattungskosten, überwachungsbedürftiges Gewerbe, Ummeldung von Gewerbe, Versammlungsrecht, Vorbeglaubigung Schiedsamt, Schiedsbezirk, Schiedsmann, Schiedsfrau, Waffen, Waffenbehörde, Waffenbesitzkarte, Waffenscheine, Winterdienst-Beschwerden

    Version

    Technisch erstellt am 26.06.2018

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein
    • Gegebenenfalls Nachweis des Bedürfnisses durch den Schießsportverein (nur bei Sportschützen mit grüner Waffenbesitzkarte (WBK)
    • Nachweis der sicheren Aufbewahrung

    Voraussetzungen

    Sie haben eine grüne Waffenbesitzkarte (WBK).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Voreintrag bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

    Fristen

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

    • Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
    • die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
    • die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

    Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 10.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 16.01.2024

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Erlaubnis Erwerb Waffen, Voreintrag WBK, Erlaubnis Eintrag WBK, Erwerb Waffen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020