• Bargenstedt (Landkreis Dithmarschen, Schleswig-Holstein)
Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung

Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Melden Sie diese sofort.

Beschreibung

Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich, spätestens nach 10 Tagen angeben.

Beispiele für Änderungen:

  • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
  • Sie ziehen um.
  • Sie heiraten.
  • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
  • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
  • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
  • Der andere Elternteil ist gestorben.
  • Das Kind ist gestorben.
  • Das Kind besucht keine Schule mehr.
  • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen (weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert).

Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser Pflichten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann strafrechtlich verfolgt oder mit Bußgeld geahndet werden. Außerdem können die gezahlten Leistungen zurückgefordert werden.

Online-Dienst

Änderungen zum Unterhaltsvorschuss mitteilen

ID: L100012_308928412

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 03.12.2024

Technisch geändert am 03.12.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

An Ihre zuständige Unterhaltsvorschussstelle.

Ansprechpartner

Kreis Dithmarschen - Fachdienst 121 - Wirtschaftliche Jugendhilfe

Adresse

Hausanschrift

Stettiner Straße 30

25746 Heide

Öffnungszeiten

Mo- Fr 08:00 - 12:00 UhrDo 14:00 - 17:00 Uhr

Kontakt

E-Mail: fd-wirtschaftliche-jugendhilfe@dithmarschen.de

Telefon Festnetz: 0481 97-0

Fax: 0481 97-1499

Version

Technisch erstellt am 26.11.2021

Technisch geändert am 14.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020

erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über die jeweiligen Änderungen, beispielsweise
    • Lohnabrechnungen
    • Nachweis über Beendigung der Schullaufbahn
    • Nachweis über Zahlungsveränderungen des anderen Elternteils (Kontoauszug)

Voraussetzungen

  • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
  • Es liegen Änderungen vor.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Sie teilen die Änderungen formlos (zum Beispiel per Telefon, oder Kontaktformular) mit.
  • Die zuständige Unterhaltsvorschussstelle wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

Fristen

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich, spätestens nach 10 bis 14 Tagen mitteilen. Erfolgt die Mitteilung verspätet, kann es sein, dass Sie ein Bußgeld bezahlen müssen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt im Regelfall zwischen 2 Wochen und einem Monat.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es hilft der Unterhaltsvorschussstelle, wenn Sie im Zuge der Mitteilung auch das Datum der Änderung nennen, wie zum Beispiel den Tag der Heirat, des Umzugs oder ein anderes Datum.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 05.01.2023

Version

Technisch erstellt am 04.01.2024

Technisch geändert am 15.01.2025

Stichwörter

Jugendamt, Änderung mitteilen, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Alleinerziehend

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020