• Flensburg (Schleswig-Holstein)
Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung

Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Melden Sie diese sofort.

Beschreibung

Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich, spätestens nach 10 Tagen angeben.

Beispiele für Änderungen:

  • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
  • Sie ziehen um.
  • Sie heiraten.
  • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
  • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
  • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
  • Der andere Elternteil ist gestorben.
  • Das Kind ist gestorben.
  • Das Kind besucht keine Schule mehr.
  • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen (weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert).

Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser Pflichten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann strafrechtlich verfolgt oder mit Bußgeld geahndet werden. Außerdem können die gezahlten Leistungen zurückgefordert werden.

Online-Dienst

Unterhaltsvorschuss Stadt Flensburg

ID: L100012_287175234

Beschreibung

Dieser generische Online-Dienst kann verwendet werden, wenn es keinen speziell ausgeprägten Online-Dienst gibt. Mit diesem Assistenten haben Sie die Möglichkeit, Verwaltungsleistungen online zu beantragen bzw. Anfragen zum Anliegen online an die Kommune zu richten.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Version

Technisch erstellt am 15.06.2023

Technisch geändert am 13.06.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

An Ihre zuständige Unterhaltsvorschussstelle.

Ansprechpartner

Stadt Flensburg - Unterhaltsvorschuss

Adresse

Postanschrift

24931 Flensburg

Die Postadresse für alle städtischen Dienststellen lautet: Stadt Flensburg Dienststelle (z.B. Ordnungsverwaltung) 24931 Flensburg

Hausanschrift

Rathausplatz 1

24937 Flensburg

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Nach Terminvereinbarung Montag, Donnerstag, Freitag 8:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Dienstag und Mittwoch geschlossen

Kontakt

Telefon Festnetz: 0461 85-0

Fax: 0461 85-2382

E-Mail: unterhaltsvorschusskasse@flensburg.de

Version

Technisch erstellt am 10.02.2020

Technisch geändert am 07.06.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über die jeweiligen Änderungen, beispielsweise
    • Lohnabrechnungen
    • Nachweis über Beendigung der Schullaufbahn
    • Nachweis über Zahlungsveränderungen des anderen Elternteils (Kontoauszug)

Voraussetzungen

  • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
  • Es liegen Änderungen vor.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Sie teilen die Änderungen formlos (zum Beispiel per Telefon, oder Kontaktformular) mit.
  • Die zuständige Unterhaltsvorschussstelle wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

Fristen

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich, spätestens nach 10 bis 14 Tagen mitteilen. Erfolgt die Mitteilung verspätet, kann es sein, dass Sie ein Bußgeld bezahlen müssen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt im Regelfall zwischen 2 Wochen und einem Monat.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es hilft der Unterhaltsvorschussstelle, wenn Sie im Zuge der Mitteilung auch das Datum der Änderung nennen, wie zum Beispiel den Tag der Heirat, des Umzugs oder ein anderes Datum.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 05.01.2023

Version

Technisch erstellt am 04.01.2024

Technisch geändert am 15.01.2025

Stichwörter

Jugendamt, Änderung mitteilen, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Alleinerziehend

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020