Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Beschreibung
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte zu der für Sie zuständigen Meldebehörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.
Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie zur Adressänderung zur zuständigen Meldebehörde an dem Ort gehen, an dem Sie aktuell wohnen.
Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.
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Zuständigkeit
An die für Sie zuständige Meldebehörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes.
Ansprechpartner
Stadt Schenefeld - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. Samstag im Monat 10:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Nali-Mari Aktas
Postanschrift
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld
Telefon Festnetz: 040 83037-139
Fax: 040 83037-136
E-Mail: Buergerbuero@stadt-schenefeld.de
Frau Maren Jugel-Schulz
Postanschrift
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld
Fax: +49 40 83037-136
Telefon Festnetz: +49 40 83037-139
E-Mail: Buergerbuero@stadt-schenefeld.de
Frau Bettina Quaas
Postanschrift
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld
Fax: 040 83037-136
Telefon Festnetz: 040 83037-139
E-Mail: Buergerbuero@stadt-schenefeld.de
Frau Jana Radloff
Postanschrift
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld
Telefon Festnetz: 040 83037-139
Fax: 040 83037-136
E-Mail: Buergerbuero@stadt-schenefeld.de
Herr Marco Schnittker
Postanschrift
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld
Fax: 040 83037-136
Telefon Festnetz: 040 83037-139
E-Mail: Buergerbuero@stadt-schenefeld.de
Frau Nadine Schütt
Postanschrift
Holstenplatz 7
22869 Schenefeld
Telefon Festnetz: +49 40 83037-139
Fax: +49 40 83037-136
E-Mail: Buergerbuero@stadt-schenefeld.de
erforderliche Unterlagen
- Aktuelle amtliche Meldebestätigung
Voraussetzungen
- Sie müssen umgezogen sein.
- Sie müssen eine eID-Karte besitzen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Absatz 4 Nummer 5 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__4.html
§ 6 Absatz 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__6.html
§ 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__7.html
§ 12 Absatz 4 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__12.html
§ 20 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__20.html
§ 21 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__21.html
§ 25 Satz 1 Nummer 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__25.html
§ 36b Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung - PauswV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__36b.html
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
Verfahrensablauf
- Sie melden sich persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde.
- Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung und Ihre gültige eID-Karte vor.
- Anschließend ändert die Meldebehörde kostenlos Ihre Adresse auf Ihrer eID-Karte.
Fristen
Sie müssen Ihren neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport (BIS) - Amt für Innere Verwaltung und Planung - am 08.09.2022
Stichwörter
Wohnsitz, Online-Ausweisfunktion, Umzug, elektronischer Identitätsnachweis, Anmeldung, EU-Ausweis, Adressänderung, Europa-Karte, Abmeldung