Bergbau Mitteilung von Unfällen nach der UnterlagenBergV Entgegennahme

    Unfälle im Bergbau gemäß Unterlagen-Bergverordnung mitteilen

    Unfälle im Bergbau, bei dem eine Person mehr als 3 Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist, müssen Sie der zuständigen Behörde melden.

    Beschreibung

    Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig sind, müssen Sie der zuständigen Unfälle, bei denen eine Person mehr als 3 Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist.

    Online-Dienst

    BergPass

    ID: L100012_299990645

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Marktkirche 9

    38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5323 9612-200

    E-Mail: poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Sie sind mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig und es kommt zu einem Unfall, bei dem mindestens eine Person 3 Tage oder länger arbeitsunfähig oder teilweise arbeitsunfähig wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können einen Betriebsunfall online über die Plattform "BergPass" oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde melden.

    Betriebsunfall online melden:

    • Rufen Sie die OnlinePlattform "BergPass" auf und melden Sie sich an.
      • Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
    • Rufen Sie das Anzeigeformular auf und füllen Sie die Anzeige vollständig und wahrheitsgemäß aus.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie die Anzeige ab.

    Betriebsunfall direkt einreichen:

    • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Unterlagen ab.
    • Reichen Sie die Anzeige und alle erforderlichen Unterlagen ein.

    Weitere Verfahrensschritte:

    Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Fristen

    Sie müssen die Anzeige unverzüglich stellen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Zeigen Sie den Unfall nicht an, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro bestraft werden kann.: Bußgeld ab 0.00 EUR bis 25000.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) am 17.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Tod, Personenschaden, Schwerverletzt, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Wegeunfall, Betriebsunfall, Verhütung von Gefahren, Person, Grube, Verletzt, Tagebau, Betriebsereignis, Bergbauunternehmen, Arbeitsunfähigkeit, Verletzung, Beseitigung von Gefahren, Bergrecht, Bergbaubetrieb, Verkehrsunfall, Unfallanzeige, Halde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de