Unfälle im Bergbau gemäß Unterlagen-Bergverordnung mitteilen
Unfälle im Bergbau, bei dem eine Person mehr als 3 Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist, müssen Sie der zuständigen Behörde melden.
Beschreibung
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig sind, müssen Sie der zuständigen Unfälle, bei denen eine Person mehr als 3 Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist.
Online-Dienst
BergPass [OD vom LBEG]
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5323 9612-200
Internet
Voraussetzungen
Sie sind mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig und es kommt zu einem Unfall, bei dem mindestens eine Person 3 Tage oder länger arbeitsunfähig oder teilweise arbeitsunfähig wird.
Rechtsgrundlage(n)
§ 10 UnterlagenBergV i.V.m. § 74 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BBergG; § 25 Abs. 1 S. 1 SGB VII
Verfahrensablauf
Sie können einen Betriebsunfall online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde melden.
Betriebsunfall online melden:
- Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
- Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
- Rufen Sie das Anzeigeformular auf und füllen Sie die Anzeige vollständig und wahrheitsgemäß aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie die Anzeige ab.
Betriebsunfall direkt einreichen:
- Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Unterlagen ab.
- Reichen Sie die Anzeige und alle erforderlichen Unterlagen ein.
Weitere Verfahrensschritte:
Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
Fristen
Sie müssen die Anzeige unverzüglich stellen.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Zeigen Sie den Unfall nicht an, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro bestraft werden kann.: Bußgeld ab 0.0 EUR bis 25000.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) am 17.08.2023
Stichwörter
Tagebau, Betriebsunfall, Verletzung, Bergbaubetrieb, Verletzt, Arbeitsunfähigkeit, Beseitigung von Gefahren, Tod, Halde, Wegeunfall, Schwerverletzt, Personenschaden, Bergbauunternehmen, Grube, Person, Verkehrsunfall, Verhütung von Gefahren, Unfallanzeige, Bergrecht, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Betriebsereignis