Bergbau Anzeige zur Aufnahme eines Betriebes Entgegennahme

    Aufnahme eines Bergbaubetriebs anzeigen

    Wenn Ihr Unternehmen einen Bergbaubetrieb aufnimmt und mit dem Aufsuchen, Fördern und Aufbereiten von bestimmten Bodenschätze beginnen will, müssen Sie dies vorab der zuständigen Bergbehörde melden.

    Beschreibung

    Die Aufnahme eines Bergbaubetriebs müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen. Reichen Sie die Anzeige nicht rechtzeitig ein, kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 EUR verhängt werden.

    Die Pflicht zur Anzeige entfällt, wenn Sie stattdessen einen Betriebsplan einreichen.

    Online-Dienst

    BergPass [OD vom LBEG]

    ID: L100012_299990645

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 28.03.2024 (von: Schneider, Juliane)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Nickl, Anne)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde auch für Schleswig-Holstein).

    Ansprechpartner

    Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Marktkirche 9

    38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5323 9612-200

    E-Mail: poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 28.05.2010 (von: Susann Pierstorf)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Nickl, Anne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Wenn Sie Bodenschätze abbauen wollen und Sie für Ihr Vorhaben keinen Betriebsplan vorlegen müssen, müssen Sie Ihrer Anzeige einen Abbauplan beifügen, der alle wesentlichen Einzelheiten enthält, insbesondere

    • die Bezeichnung der Bodenschätze, die Sie gewinnen möchten,
    • eine Karte in geeignetem Maßstab mit genauer Eintragung des Feldes, in dem die Bodenschätze gewonnen werden sollen,
    • Angabe zur Art des Betriebs, zum Beispiel eine Bohranlage
    • Angaben über das beabsichtigte Arbeitsprogramm, die vorgesehenen Einrichtungen unter und über Tage und über den Zeitplan,
      • Angaben über Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche während des Abbaus und über entsprechende Vorsorgemaßnahmen für die Zeit nach Einstellung des Betriebes.
    • eine Angabe zum Tag des Beginns der Errichtung des Betriebes

    Voraussetzungen

    • Ihrem Vorhaben dürfen keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.
    • Außerdem muss das Projekt von geringer Gefährlichkeit und Bedeutung sein, sodass der Schutz Beschäftigter und Dritter und das Wiedernutzbarmachen der Oberfläche auch ohne Betriebsplanpflicht sichergestellt ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Aufnahme eines Bergbaubetriebes online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde anzeigen.

    Anzeige zur Aufnahme eines Bergbaubetriebes online über die Plattform „BergPass“ einreichen:

    • Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
      • Für die Anmeldung benötigen Sie eine bundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
    • Rufen Sie das Anzeigeformular auf und füllen Sie es vollständig und wahrheitsgemäß aus.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie die Anzeige ab.

    Anzeige zur Aufnahme eines Bergbaubetriebes direkt bei der zuständigen Bergbehörde einreichen:

    • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Unterlagen ab.
    • Reichen Sie die Anzeige und alle Unterlagen bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.

    Weitere Verfahrensschritte:

    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Sie erhalten einen Bescheid, in dem Ihnen der Eingang Ihrer Anzeige bestätigt wird. Zusätzlich wird die Mitteilung elektronisch in das jeweilige Postfach (bundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.

    Fristen

    Antragsfrist: 2 Wochen (Sie müssen die Aufnahme Ihres Bergbaubetriebes spätestens 2 Wochen vor Beginn Ihrer beabsichtigten Tätigkeit melden.)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) am 05.01.2023

    Version

    Technisch erstellt am 28.11.2023 (von: Bergmann, Katina)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Führung eines Betriebes, Bergrecht, Bodenschätze, Gewinnungsbetrieb, Aufbereitung, Bergbaugenehmigung, Gewinnung, Aufbereiten, Aufsuchungsbetrieb, Aufsuchung, Rohstoffe, Pflicht, Betriebsplanzulassung, Bergrechtliche Zulassung, Betriebsplan, Lagerstätte, Bodenschatz, Aufbereitungsbetrieb, Pflichten, Ausbeuten, Gewinnen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)