Sicherheitsrelevante Betriebsereignisse mit Personenschaden im Bergbau anzeigen (Unfallanzeige)
Als Unternehmer im Bergbau müssen Sie bestimmte Betriebsereignisse mit Personenschaden bei der zuständigen Behörde melden.
Beschreibung
Wenn Sie als Unternehmer im Bergbau tätig sind, tragen Sie Verantwortung für mögliche Gefahren. Sie müssen der zuständigen Behörde unverzüglich betriebliche Ereignisse melden, bei denen Personen zu Schaden kommen. Gemeint sind solche Ereignisse, die Verletzungen oder Tod einer oder mehrerer Personen herbeiführen oder herbeigeführt haben.
Tun Sie das nicht, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 EUR geahndet werden kann
Online-Dienst
BergPass [OD vom LBEG]
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5323 9612-200
Internet
erforderliche Unterlagen
- Beschreibung der Gefahrenlage oder des Unfalls und deren Folgen
- Nachweis der Dauer der Krankschreibung des oder der Angestellten
- Bildliche Dokumentation
Voraussetzungen
Sie sind mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig und es kam zu einem Ereignis, bei welchem eine oder mehrere Personen zu Schaden gekommen sind.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Unfallanzeigen online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde anzeigen.
Unfallanzeigen online über die Plattform „BergPass“ anzeigen:
- Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
- Für die Anmeldung benötigen Sie eine bundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
- Rufen Sie das Anzeigeformular auf und füllen Sie die Anzeige vollständig und wahrheitsgemäß aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie die Anzeige ab.
Unfallanzeigen direkt bei der zuständigen Bergbehörde anzeigen:
- Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Unterlagen ab.
- Reichen Sie die Anzeige und alle Unterlagen bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.
Weitere Verfahrensschritte:
Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen oder weitere Anordnungen erforderlich sein, wird sich die Bergbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
Fristen
Sie müssen die Anzeige unverzüglich einreichen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) am 29.12.2022
Stichwörter
Verletzt, Wegeunfall, Bodenschätze, Unfall, Verhütung von Gefahren, Bergrecht, Rohstoffe, Gefahr für Leben, Bergbaubetrieb, Schwerverletzt, Gefahr für Gesundheit, Verletzung, Verkehrsunfall, Unfälle, Beseitigung von Gefahren, Tod, Betriebsunfall, Bodenschatz, Gefahren, Verantwortliche, Gefahr, Bergbauunternehmen, Arbeitsunfähigkeit, Anzeigepflicht, Person