• Schürensöhlen (Landkreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein)
Bergbau Anzeige von besonderen Betriebsereignissen Entgegennahme Unfallanzeige

Sicherheitsrelevante Betriebsereignisse mit Personenschaden im Bergbau anzeigen (Unfallanzeige)

Als Unternehmer im Bergbau müssen Sie bestimmte Betriebsereignisse mit Personenschaden bei der zuständigen Behörde melden.

Beschreibung

Wenn Sie als Unternehmer im Bergbau tätig sind, tragen Sie Verantwortung für mögliche Gefahren. Sie müssen der zuständigen Behörde unverzüglich betriebliche Ereignisse melden, bei denen Personen zu Schaden kommen. Gemeint sind solche Ereignisse, die Verletzungen oder Tod einer oder mehrerer Personen herbeiführen oder herbeigeführt haben.

Tun Sie das nicht, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 EUR geahndet werden kann

Online-Dienst

BergPass

ID: L100012_299990645

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Version

Technisch erstellt am 28.03.2024

Technisch geändert am 23.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde auch für Schleswig-Holstein).

Ansprechpartner

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

Adresse

Hausanschrift

An der Marktkirche 9

38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 5323 9612-200

E-Mail: poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 28.05.2010

Technisch geändert am 08.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Beschreibung der Gefahrenlage oder des Unfalls und deren Folgen
  • Nachweis der Dauer der Krankschreibung des oder der Angestellten
  • Bildliche Dokumentation

Voraussetzungen

Sie sind mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig und es kam zu einem Ereignis, bei welchem eine oder mehrere Personen zu Schaden gekommen sind.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie können Unfallanzeigen online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde anzeigen.

Unfallanzeigen online über die Plattform „BergPass“ anzeigen:

  • Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
    • Für die Anmeldung benötigen Sie eine bundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
  • Rufen Sie das Anzeigeformular auf und füllen Sie die Anzeige vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie die Anzeige ab.

Unfallanzeigen direkt bei der zuständigen Bergbehörde anzeigen:

  • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Unterlagen ab.
  • Reichen Sie die Anzeige und alle Unterlagen bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.

Weitere Verfahrensschritte:

Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen oder weitere Anordnungen erforderlich sein, wird sich die Bergbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen.

Fristen

Sie müssen die Anzeige unverzüglich einreichen.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) am 29.12.2022

Version

Technisch erstellt am 28.11.2023

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Verletzung, Unfälle, Arbeitsunfähigkeit, Gefahr, Rohstoffe, Gefahr für Gesundheit, Verantwortliche, Tod, Anzeigepflicht, Betriebsunfall, Bergbauunternehmen, Gefahren, Bodenschatz, Wegeunfall, Person, Bergbaubetrieb, Schwerverletzt, Gefahr für Leben, Bergrecht, Verkehrsunfall, Bodenschätze, Verhütung von Gefahren, Verletzt, Unfall, Beseitigung von Gefahren

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020