• Schürensöhlen (Landkreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein)
Bergbau Anzeige von besonderen Betriebsereignissen Entgegennahme von besonderen Betriebsereignissen

Sicherheitsrelevante Betriebsereignisse ohne Personenschaden im Bergbau anzeigen

Als Unternehmer im Bergbau müssen Sie bestimmte Betriebsereignisse bei der zuständigen Behörde melden.

Beschreibung

Wenn Sie als Unternehmer im Bergbau tätig sind, tragen Sie Verantwortung für mögliche Gefahren. Sie müssen der zuständigen Behörde auch betriebliche Ereignisse ohne Personenschaden melden. Gemeint sind solche Ereignisse,

  • die den Tod oder eine schwere Verletzung einer oder mehrerer Personen herbeiführen können sowie
  • Ereignisse, deren Kenntnis mögliche Gefahren für das Leben und die Gesundheit von Beschäftigten, Dritten oder für den Betrieb verhütet oder beseitigt.

Online-Dienst

BergPass

ID: L100012_299990645

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Version

Technisch erstellt am 28.03.2024

Technisch geändert am 23.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde auch für Schleswig-Holstein).

Ansprechpartner

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

Adresse

Hausanschrift

An der Marktkirche 9

38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 5323 9612-200

E-Mail: poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 28.05.2010

Technisch geändert am 08.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Voraussetzungen

Sie sind mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig und es kommt zu einem Ereignis, das eine potenzielle Gefahr für Gesundheit, Leben oder den Betrieb sein kann.

Handlungsgrundlage(n)

§ 74 Abs. 3 BBergG

Verfahrensablauf

Sie können besondere Betriebsereignisse online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde anzeigen.

Besondere Betriebsereignisse online über die Plattform „BergPass“ anzeigen:

  • Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
    • Für die Anmeldung benötigen Sie eine bundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
  • Rufen Sie das Formular auf und füllen Sie es vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie das Formular ab.

Besondere Betriebsereignisse direkt bei der zuständigen Bergbehörde anzeigen:

  • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Unterlagen ab.
  • Reichen Sie die Anzeige und alle Unterlagen bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.

Weitere Verfahrensschritte:

Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen oder weitere Anordnungen erforderlich sein, wird sich die Bergbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen.

Fristen

Sie müssen die Anzeige unverzüglich einreichen.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) am 29.12.2022

Version

Technisch erstellt am 28.11.2023

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Person, Bergbauunternehmen, Bodenschätze, Betriebsunfall, Wegeunfall, Gefahren, Arbeitsunfähigkeit, Rohstoffe, Gefahr für Leben, Bergrecht, Unfall, Unfälle, Anzeigepflicht, Unfallanzeige, Verkehrsunfall, Bergbaubetrieb, Verhütung von Gefahren, Verantwortliche, Bodenschatz, Gefahr für Gesundheit, Gefahr, Beseitigung von Gefahren

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020