Sicherheitsrelevante Betriebsereignisse ohne Personenschaden im Bergbau anzeigen
Als Unternehmer im Bergbau müssen Sie bestimmte Betriebsereignisse bei der zuständigen Behörde melden.
Beschreibung
Wenn Sie als Unternehmer im Bergbau tätig sind, tragen Sie Verantwortung für mögliche Gefahren. Sie müssen der zuständigen Behörde auch betriebliche Ereignisse ohne Personenschaden melden. Gemeint sind solche Ereignisse,
- die den Tod oder eine schwere Verletzung einer oder mehrerer Personen herbeiführen können sowie
- Ereignisse, deren Kenntnis mögliche Gefahren für das Leben und die Gesundheit von Beschäftigten, Dritten oder für den Betrieb verhütet oder beseitigt.
Online-Dienst
BergPass
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde auch für Schleswig-Holstein).
Ansprechpartner
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5323 9612-200
Internet
Voraussetzungen
Sie sind mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig und es kommt zu einem Ereignis, das eine potenzielle Gefahr für Gesundheit, Leben oder den Betrieb sein kann.
Rechtsgrundlage(n)
§ 74 Abs. 3 BBergG
Verfahrensablauf
Sie können besondere Betriebsereignisse online über die Plattform "BergPass" oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde anzeigen.
Besondere Betriebsereignisse online über die Plattform "BergPass" anzeigen:
- Rufen Sie die OnlinePlattform "BergPass" auf und melden Sie sich an.
- Für die Anmeldung benötigen Sie eine bundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
- Rufen Sie das Formular auf und füllen Sie es vollständig und wahrheitsgemäß aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie das Formular ab.
Besondere Betriebsereignisse direkt bei der zuständigen Bergbehörde anzeigen:
- Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Unterlagen ab.
- Reichen Sie die Anzeige und alle Unterlagen bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.
Weitere Verfahrensschritte:
Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen oder weitere Anordnungen erforderlich sein, wird sich die Bergbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
Fristen
Sie müssen die Anzeige unverzüglich einreichen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) am 29.12.2022
Stichwörter
Verantwortliche, Gefahr für Leben, Person, Unfall, Unfälle, Verhütung von Gefahren, Bergbaubetrieb, Gefahr, Wegeunfall, Anzeigepflicht, Betriebsunfall, Bergrecht, Gefahren, Verkehrsunfall, Unfallanzeige, Bodenschätze, Bergbauunternehmen, Beseitigung von Gefahren, Gefahr für Gesundheit, Bodenschatz, Arbeitsunfähigkeit, Rohstoffe