• Bark (Landkreis Segeberg, Schleswig-Holstein)
Bergbau Andere Personen für markscheiderische Tätigkeiten Anerkennung

Anerkennung von anderen Personen für markscheiderische Tätigkeiten im Bergbau beantragen

Wenn Sie kein Markscheider beziehungsweise keine Markscheiderin sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem das Risswerk eines Bergbaubetriebes führen. Sie benötigen dafür eine Anerkennung als "andere Person" von der zuständigen Behörde.

Beschreibung

Markscheiderinnen und Markscheider sind unter anderem zuständig für das Erstellen, Führen und sachkundige Schließen eines Risswerkes.

Ein Risswerk kann aus mehreren Bestandteilen bestehen, die dem „Grubenbild“ und „den sonstigen Unterlagen“ zugeordnet werden. Das Grubenbild besitzt Urkundencharakter und darf nur von anerkannte Markscheiderinnen oder Markscheidern geführt werden. Liegt eine Ausnahme von der Erfordernis des Grubenbildes vor, ersetzen die Inhalte einer „sonstigen Unterlage“ die Darstellung des Bergbaubetriebes beziehungsweise des Abbaus.

Wenn Sie nicht Markscheiderin oder Markscheider sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine amtliche Anerkennung als "andere Person" bekommen. Diese Anerkennung müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.

Mit der Anerkennung als "andere Person" dürfen Sie für bestimmte Bergbauvorhaben, die kein Grubenbild benötigen, "sonstige Unterlagen" für folgende Bereiche erstellen:

  • Übertägige Gewinnungsbetriebe,
  • Aufsuchungs und Gewinnungsbetriebe mit Bohrungen von über Tage, durch die keine untertägigen Hohlräume außerhalb des Bohrlochs hergestellt werden und
  • Porenspeicher.

Diese "sonstigen Unterlagen" ersetzen die Inhalte eines Grubenbildes.

Online-Dienst

BergPass

ID: L100012_299990645

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Version

Technisch erstellt am 28.03.2024

Technisch geändert am 23.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde auch für Schleswig-Holstein).

Ansprechpartner

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

Adresse

Hausanschrift

An der Marktkirche 9

38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 5323 9612-200

E-Mail: poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 28.05.2010

Technisch geändert am 08.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Urkunde über den erfolgreichen Abschluss des Studiums einer technischen beziehungsweise naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule
  • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
    • Bei Wohnsitz in Deutschland: Führungszeugnis (bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate)
    • Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
  • Nachweis über die konkrete fachliche Qualifikation, insbesondere
    • Abschluss- und Arbeitszeugnisse
    • Zertifikate
    • Teilnahmebescheinigungen für relevante Fortbildungen und
    • Arbeitsbescheinigungen
    • Ärztliche Bescheinigung

Voraussetzungen

  • Voraussetzung für Ihren Antrag ist, dass Sie im Vorfeld bei der zuständigen Bergbehörde beantragt haben, dass für Ihr Vorhaben kein Grubenbild erforderlich ist.
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie folgende Eigenschaften erfüllen:
    • Es sind keine Tatsachen bekannt, die Sie für die fachliche Tätigkeit unzuverlässig erscheinen lassen.
    • Sie sind geistig und körperlich für die vorgesehene Tätigkeit geeignet.
    • Sie sind in einer markscheiderischen oder vermessungstechnischen Fachrichtung fachlich kompetent, das bedeutet Sie besitzen
      • einen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz erworbenen berufsqualifizierenden Abschluss in den Fachrichtungen Markscheidewesen, Bergvermessungswesen oder allgemeines Vermessungswesen von einer Universität, Technischen Hochschule, Technischen Fachhochschule oder Technikerschule oder eine in oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbene, als gleichwertig anerkannte Berufsausbildung und
      • eine mindestens dreijährige fachspezifische Berufstätigkeit in dem Bergbauzweig, in dem Sie eine Anerkennung beantragt haben.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie können die Anerkennung online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

Anerkennung online beantragen:

  • Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
    • Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
  • Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.

Anerkennung direkt bei der zuständigen Bhörde beantragen:

  • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
  • Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen ein.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sie sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
  • Sie erhalten einen Bescheid, in dem Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird. Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (bundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.
  • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 29.08.2023

Version

Technisch erstellt am 28.11.2023

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Bodenschätze, oberirdische Bergbauvorhaben, Markscheider, Rohstoffe, Bodenschatz, amtliche Anerkennung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020