• Gremersdorf (Landkreis Ostholstein, Schleswig-Holstein)
Bergbau Berechtsamsbuch und Berechtsamskarte Einsicht gewähren

Einsicht in das Berechtsamsbuch oder die Berechtsamskarte im Bergbau beantragen

Wenn Sie im Bergbau Einsicht in das Berechtsamsbuch oder die Berechtsamskarte erhalten möchten, können Sie das bei der zuständigen Behörde beantragen.

Beschreibung

Sie können Einsicht in ein Berechtsamsbuch oder eine Berechtsamskarte erhalten. Dazu müssen Sie bei der Landesbehörde ein berechtigtes Interesse nachweisen. Wenn Ihnen die Einsicht gestattet wurde, können Sie außerdem Auszüge fordern und diese beglaubigen lassen.

Wenn Sie kein berechtigtes Interesse nachweisen, können Sie in Bezug auf die Bergbauberechtigung nur Angaben erhalten über

  • Inhaber,
  • Felder, auf die sich die Bergbauberechtigung bezieht,
  • Datum der Beantragung und der Erteilung,
  • Laufzeit sowie
  • Bodenschätze.

Über Bergbauberechtigungen wird geregelt und kontrolliert, welche Betriebe in einem bestimmten Gebiet bergfreie Bodenschätze erkunden und abbauen dürfen. Das Gebiet, auf das sich die Berechtigung bezieht, ist über Tage flächenmäßig begrenzt und erstreckt sich bis in die "ewige Teufe", also theoretisch bis zum Erdmittelpunkt.

Berechtsamsbuch:

Das Berechtsamsbuch gibt den aktuellen Stand aller Bergbauberechtigungen, auch Konzessionen, Muthungen oder Berechtsame genannt, wieder. Zu den Berechtigungsarten gehören

  • Erlaubnisse,
  • Bewilligungen,
  • Bergwerkseigentum sowie
  • die ehemals  verliehenen Berechtsame (“Alte Rechte“).

Urkunden, die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten, sind von der Einsicht ausgeschlossen.

Berechtsamskarte:

Auf der Berechtsamskarte sind die Felder aufgezeigt, auf die sich die Bergberechtigungen aus dem Berechtsamsbuch beziehen. Auch Veränderungen dieser Felder und Baubeschränkungsgebiete werden gekennzeichnet.

Bei den “Alten Rechten“ handelt es sich um vor 1982 erteilte beziehungsweise verliehene Bergbauberechtigungen. Das Bergwerkseigentum und diesem gleichgestellte Rechte, wie die Salzgerechten oder die Tonbelehnung, sind nach “Altem Recht“ unbefristet und können vererbt, verkauft und beliehen werden, noch müssen Förder- oder Feldesabgaben bezahlt werden.

Für Schleswig-Holstein gilt:

Die Berechtsamskarte stellt die Ausdehnung der Konzessionsflächen in Schleswig-Holstein kartographisch dar. Sie können unter anderem folgende Informationen zu den Konzessionen enthalten:

  • Feldesname
  • Bodenschatz
  • Berechtigungsart
  • Rechtsinhaber
  • Befristung

Online-Dienst

BergPass

ID: L100012_299990645

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Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 28.03.2024

Technisch geändert am 23.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde auch für Schleswig-Holstein)

Ansprechpartner

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

Adresse

Hausanschrift

An der Marktkirche 9

38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 5323 9612-200

E-Mail: poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 28.05.2010

Technisch geändert am 08.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Voraussetzungen

  • Bei Einsicht in allgemeine Informationen des Berechtsamsbuches oder der Berechtsamskarte brauchen Sie keinen Nachweis erbringen.
  • Für Einsicht in bestimmte, nicht allgemeine Informationen müssen Sie ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Berechtsamsbuch und die Berechtsamskarte nachweisen.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch, der von der zuständigen Bergbehörde bearbeitet wird
  • gegebenenfalls anschließende Klage beim Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Sie können die Einsicht online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

Einsicht online beantragen:

  • Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
    • Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
  • Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.

Einsicht schriftlich beantragen:

  • Kontaktieren Sie Ihre zuständige Behörde und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
  • Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen bei ein.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird Sie die Behörde kontaktieren.
  • Sie erhalten Ihren Bescheid je nach Antragsverfahren online über die Plattform „BergPass“ oder per Post. Hier wird Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt.
  • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.

Für Schleswig-Holstein gilt:

Allgemeine Informationen aus der Berechtsamskarte können Sie auch auf der Internetseite des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) einsehen:

  • Öffnen Sie dazu die Internetseite des LBEG.
  • Klicken Sie im Hauptmenü auf „Karten, Daten und Publikationen“ und anschließend auf „NIBIS®Kartenserver“. Danach wählen Sie unter „NIBIS“ „Übersicht“ aus und klicken dies an.
  • Klicken Sie unter der Aufzählung „Verfügbare Daten des LBEG“ auf „Bergaufsicht (Bergbau)“
  • Klappen Sie das Feld „Bergbau“ auf und klicken Sie auf „Altverträge; Bergwerkseigentum, Bewilligungen und Erlaubnisse“.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

0 bis 4 Wochen (Die Bergbehörde prüft Ihren Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage und sendet Ihnen bei berechtigtem Interesse einen Termin zur Einsichtnahme, wenn Sie dies wünschen. Ansonsten werden Ihnen die Auskünfte übermittelt.)

Kosten

Zahlungsweise: Überweisung

Je angefangene Stunde sind für Beamtinnen und Beamte oder vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Stundensätze nach der Verwaltungsgebührenverordnung in der jeweils geltenden Fassung zugrunde zu legen.
Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt: 57,00 EUR
Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt: 68,00 EUR
Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt: 85,00 EUR

Gebühren werden nicht erhoben, wenn die Bearbeitung des Auskunftsersuchens weniger als eine halbe Stunde erfordert. Die Berechnung erfolgt nach Aufwand.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN) am 02.09.2024

Version

Technisch erstellt am 28.11.2023

Technisch geändert am 15.01.2025

Stichwörter

Berggrundbuch, Rohstoffe, bergfreie Bodenschätze, Bergrecht, Bodenschatz, Bergbaugenehmigung, Bodenschätze, Längenfelder, Umweltinformation, Baubeschränkungsgebiet, Gewerkschaften nach Altem Recht, Konzessionsfläche, Belehnungen, Konzessionen, Bergbauberechtigungen, Alte Rechte, Berechtsame, Tonbelehnungen, Bergwerkseigentum, Berechtsamswesen, Altes Recht, Muthung, Bergwerkseigentümer

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020