• Kotzenbüll (Landkreis Nordfriesland, Schleswig-Holstein)
Bergbau Bewilligung Aufhebung

Aufhebung der Bergbaubewilligung beantragen

Sie besitzen eine Bewilligung zur Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen und möchten diese ganz oder teilweise aufheben lassen? Dann müssen Sie dafür einen Antrag bei der zuständigen Bergbehörde stellen.

Beschreibung

Mit einer bergrechtlichen Bewilligung dürfen Sie als Einziger in einem festgelegten Gebiet den erteilten Bodenschatz aufsuchen und abbauen.

Sie können diese Bewilligung vollständig oder teilweise aufheben lassen, sowohl gegenständlich (einzelne Bodenschätze) als auch räumlich. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Bergbehörde stellen. Sie müssen keine Gründe für eine Aufhebung angeben.

Online-Dienst

BergPass

ID: L100012_299990645

Online erledigen

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Version

Technisch erstellt am 28.03.2024

Technisch geändert am 23.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde auch für Schleswig-Holstein)

Ansprechpartner

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

Adresse

Hausanschrift

An der Marktkirche 9

38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 5323 9612-200

E-Mail: poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 28.05.2010

Technisch geändert am 08.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Aufhebungsantrag

Formulare

  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Online-Dienste vorhanden: Ja

Voraussetzungen

Sie besitzen eine zum Zeitpunkt des Antrags gültige bergrechtliche Bewilligung, um einen bestimmten Bodenschatz im Bewilligungsfeld aufzusuchen und zu fördern sowie das Eigentum daran zu erwerben.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie können die Aufhebung online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich oder zur Niederschrift bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

Aufhebung der Bewilligung online über die Plattform „BergPass“ beantragen:

  • Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
    • Für die Anmeldung benötigen Sie eine bundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
  • Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.

Aufhebung der Bewilligung schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:

  • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
  • Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen per Post oder zur Niederschrift bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die zuständige Bergbehörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
  • Sie erhalten einen Bescheid per Post, in dem Ihnen die Aufhebung Ihrer Bewilligung mitgeteilt wird. Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (bundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.
  • Die Bergbehörde gibt die Aufhebung im amtlichen Veröffentlichungsblatt bekannt. Ihre Bewilligung erlischt in dem Umfang, in dem sie aufgehoben wird mit Datum der Veröffentlichung. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Rücknahme der Aufhebung nicht mehr möglich.

Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.

Bearbeitungsdauer

1 bis 3 Monate (Einschließlich der Veröffentlichung im amtlichen Veröffentlichungsblatt)

Kosten

Zuzüglich der Kosten zur Bekanntmachung: Gebühr ab 136,00 EUR bis 680,00 EUR(Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein am 02.09.2024

Version

Technisch erstellt am 28.11.2023

Technisch geändert am 15.01.2025

Stichwörter

Rohstoffe, Markscheide, Genehmigung, Fördern, Abbau, Schürfrechte, Konzession, Gewinnungsbetrieb, bergfrei, bergfreie Bodenschätze, Berechtsame, Lizenz, Markscheider, Fundpunkt, bergrechtliche Bewilligung, Förderung, Bergbaugenehmigung, Bergbau, Bodenschatz, Gewinnungsberechtigung, Schürfen, Ausgebeutet, Gewinnung, Abgrabung, Claim, Aufhebung, Bergwerkseigentum, Lagerstätte, Ausbeuten

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020