• Niendorf bei Berkenthin (Landkreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein)
Bergbau Bewilligung - Verlängerung Erteilung

Verlängerung der Bergbaubewilligung beantragen

Sie oder Ihr Betrieb sind im Besitz einer bergrechtlichen Bewilligung zum Abbauen von Bodenschätzen und der Bewilligungszeitraum läuft aus? Dann können Sie bei der zuständigen Behörde eine Verlänbgerung beantragen.

Beschreibung

Mit einer bergrechtlichen Bewilligung dürfen Sie als Einziger innerhalb eines festgelegten Gebietes bestimmte Bodenschätze aufsuchen und abbauen.

Bewilligungen werden für einen befristeten Zeitraum erteilt. Sie können diese Bewilligung verlängern lassen, falls der Bewilligungszeitraum in absehbarer Zeit ausläuft und die Lagerstätte noch nicht erschöpft ist. Dafür müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.

Online-Dienst

BergPass

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Version

Technisch erstellt am 28.03.2024

Technisch geändert am 23.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde auch für Schleswig-Holstein)

Hinweise für Schleswig-Holstein: Verlängerung der Bergbaubewilligung beantragen

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde auch für Schleswig-Holstein)

Ansprechpartner

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

Adresse

Hausanschrift

An der Marktkirche 9

38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 5323 9612-200

E-Mail: poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 28.05.2010

Technisch geändert am 08.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Bei Verlängerungen einer Bewilligung kommt es vor allem darauf an, dass Sie nachweisen, dass die Lagerstätte noch nicht ausgeschöpft ist. In der Regel sind nötig:

  • Verlängerungsantrag
  • Förderprognose mit den jährlich erwarteten Fördermengen in grafischer und tabellarischer Form
  • Arbeitsprogramm mit folgenden Angaben:
    • Beschreibung der geplanten technischen Durchführung der Gewinnung
    • Zeitraum, für den Sie eine Verlängerung beantragen
    • geplanter finanzieller Aufwand
    • voraussichtlicher Zeitplan für die Gewinnungstätigkeiten
  • Angaben zur Geschäftsführung sowie Firmenbezeichnung und -sitz
  • Handelsregisterauszug

Formulare

Schriftform erforderlich: Ja

Hinweise für Schleswig-Holstein: Verlängerung der Bergbaubewilligung beantragen

Schriftform erforderlich: Ja

Voraussetzungen

Damit Ihre Bewilligung verlängert werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie besitzen eine zum Zeitpunkt des Antrags gültige bergrechtliche Bewilligung, um einen bestimmten Bodenschatz im Bewilligungsfeld aufzusuchen und zu fördern sowie das Eigentum daran zu erwerben.
  • Die Lagerstätte ist noch nicht erschöpft.
  • Die Gewinnung des Bodenschatzes muss ordnungs und planmäßig ablaufen.

Der Zeitraum der Verlängerung muss dem Bergbauvorhaben angemessen sein.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch, der von der zuständigen Bergbehörde bearbeitet wird
  • gegebenenfalls anschließende Klage beim Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Sie können die Verlängerung der Bewilligung online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

Verlängerung online beantragen:

  • Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
    • Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
  • Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.

Verlängerung schriftlich beantragen:

  • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
  • Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen  ein.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
  • Sie erhalten einen Bescheid per Post, in dem Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird. Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (BundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.
  • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren

Fristen

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Geltungsdauer: 0 bis 50 Jahre (Die Dauer einer Verlängerung richtet sich maßgeblich nach dem Bodenschatz und dem prognostizierten Restvorkommen. Verlängerungen werden für einen befristeten Zeitraum erteilt, der für die Durchführung der geplanten Gewinnung angemessen sein muss. Dabei dürfen 50 Jahre nur überschritten werden, soweit dies mit Rücksicht auf die für die Gewinnung üblicherweise erforderlichen Investitionen notwendig ist. Wenn Sie Ihre Gewinnungsarbeiten länger als 3 Jahre grundlos unterbrechen, kann die Bewilligung widerrufen werden.)

Hinweise für Schleswig-Holstein: Verlängerung der Bergbaubewilligung beantragen

Geltungsdauer: 0 bis 50 Jahre (Die Dauer einer Verlängerung richtet sich maßgeblich nach dem Bodenschatz und dem prognostizierten Restvorkommen. Verlängerungen werden für einen befristeten Zeitraum erteilt, der für die Durchführung der geplanten Gewinnung angemessen sein muss. Dabei dürfen 50 Jahre nur überschritten werden, soweit dies mit Rücksicht auf die für die Gewinnung üblicherweise erforderlichen Investitionen notwendig ist. Wenn Sie Ihre Gewinnungsarbeiten länger als 3 Jahre grundlos unterbrechen, kann die Bewilligung widerrufen werden.)

Bearbeitungsdauer

3 bis 6 Monate

Hinweise für Schleswig-Holstein: Verlängerung der Bergbaubewilligung beantragen

3 bis 6 Monate

Kosten

Zahlungsweise: Überweisung Bitte Kassenzeichen angeben: Gebühr ab 680,00 EUR bis 10.250,00 EUR(Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

Hinweise für Schleswig-Holstein: Verlängerung der Bergbaubewilligung beantragen

Zahlungsweise: Überweisung Bitte Kassenzeichen angeben: Gebühr ab 680,00 EUR bis 10.250,00 EUR(Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein am 02.09.2024

Version

Technisch erstellt am 28.11.2023

Technisch geändert am 15.01.2025

Stichwörter

Fördern, Schürfen, Schürfrechte, Bergbaugenehmigung, Gewinnung, Lizenz, Bergwerkseigentum, Ausgebeutet, bergfreie Bodenschätze, Lagerstätte, Berechtsame, Bodenschatz, Claim, Förderung, Abgrabung, Rohstoffe, Markscheide, bergfrei, bergrechtliche Bewilligung, Konzession, Fundpunkt, Markscheider, Gewinnungsbetrieb, Ausbeuten, Gewinnungsberechtigung, Abbau

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020