• Seester (Landkreis Pinneberg, Schleswig-Holstein)
Bergbau Erlaubnis Aufhebung

Aufhebung der Bergbauerlaubnis beantragen

Wenn Sie mit Ihrem Betrieb im Bergbau tätig sind und Ihre Erlaubnis zum Aufsuchen von Bodenschätzen aufheben möchten, dann können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

Beschreibung

Mit einer bergrechtlichen Erlaubnis, auch Aufsuchungserlaubnis genannt, dürfen nur Sie als Einziger in einem festgelegten Gebiet und während eines vorgeschriebenen Zeitraums bestimmte Rohstoffe aufsuchen.

Sie können diese Erlaubnis vollständig oder teilweise, und zwar gegenständlich oder räumlich aufheben lassen. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Bergbehörde stellen. Sie müssen keine Gründe für eine Aufhebung angeben.

Es gibt 3 Arten von bergrechtlichen Erlaubnissen:

  • Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken: ausschließliches Recht, um Lagerstätten zu entdecken und ihre Ausdehnung festzustellen,
  • Erlaubnis zu wissenschaftlichen Zwecken: ausnahmslos für Forschungszwecke und
  • Erlaubnis zur großräumigen Aufsuchung: um Kennwerte von möglichen Vorkommen zu ermitteln.

Die bergrechtliche Erlaubnis erstreckt sich auf so genannte bergfreie Bodenschätze, die von besonderer gesamtwirtschaftlicher Bedeutung sind. Hierzu zählen unter anderem Energierohstoffe wie Stein- und Braunkohle oder Erdöl und Erdgas, aber auch Edel- und Buntmetalle sowie Salze. Das Gebiet, auf das sich die Erlaubnis bezieht, ist an der Erdoberfläche begrenzt und erstreckt sich theoretisch bis zum Erdmittelpunkt.

Online-Dienst

BergPass

ID: L100012_299990645

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Version

Technisch erstellt am 28.03.2024

Technisch geändert am 23.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde auch für Schleswig-Holstein)

Hinweise für Schleswig-Holstein: Aufhebung der Bergbauerlaubnis beantragen

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde auch für Schleswig-Holstein)

Ansprechpartner

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

Adresse

Hausanschrift

An der Marktkirche 9

38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 5323 9612-200

E-Mail: poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 28.05.2010

Technisch geändert am 08.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Aufhebungsantrag

Formulare

Schriftform erforderlich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Hinweise für Schleswig-Holstein: Aufhebung der Bergbauerlaubnis beantragen

Schriftform erforderlich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

Sie müssen eine bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung von bergfreien Bodenschätzen besitzen.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch, der von der zuständigen Bergbehörde bearbeitet wird
  • gegebenenfalls anschließende Klage beim Verwaltungsgericht

Hinweise für Schleswig-Holstein: Aufhebung der Bergbauerlaubnis beantragen

  • Widerspruch, der von der zuständigen Bergbehörde bearbeitet wird
  • gegebenenfalls anschließende Klage beim Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Sie können die Aufhebung Ihrer Erlaubnis online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

Aufhebung Ihrer Erlaubnis online beantragen:

  • Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
    • Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
  • Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.

Aufhebung Ihrer Erlaubnis schriftlich beantragen:

  • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
  • Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen ein.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
  • Sie erhalten einen Bescheid per Post, in dem Ihnen die Aufhebung Ihrer Erlaubnis bestätigt wird. Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (BundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.
  • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.

Bearbeitungsdauer

1 bis 3 Monate (Die Bearbeitungsdauer ist einschließlich der Veröffentlichung im amtlichen Veröffentlichungsblatt.)

Hinweise für Schleswig-Holstein: Aufhebung der Bergbauerlaubnis beantragen

1 bis 3 Monate (Die Bearbeitungsdauer ist einschließlich der Veröffentlichung im amtlichen Veröffentlichungsblatt.)

Kosten

Zahlungsweise: Überweisung Zuzüglich zu den Gebühren kommen die Kosten zur Bekanntmachung.: Gebühr ab 136,00 EUR bis 680,00 EUR(Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

Hinweise für Schleswig-Holstein: Aufhebung der Bergbauerlaubnis beantragen

Zahlungsweise: Überweisung Zuzüglich zu den Gebühren kommen die Kosten zur Bekanntmachung.: Gebühr ab 136,00 EUR bis 680,00 EUR(Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein am 02.09.2024

Version

Technisch erstellt am 28.11.2023

Technisch geändert am 15.01.2025

Stichwörter

bergfrei, Bodenschätze, Aufsuchungserlaubnis, Markscheider, Berechtsame, Rohstoffe, Konzession, bergrechtliche Erlaubnis, Gegenständliche Aufsuchung, Bodenschatz, Ausbeuten, Gewerbliche Erlaubnis, Großräumige Erlaubnis, Markscheide, Großräumige Aufsuchung, Claim, Aufsuchung, Wissenschaftliche Aufsuchung, Lagerstätte, Lizenz, Bergbaugenehmigung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020