Aufenthaltserlaubnis mit Nebenbestimmungen Änderung der Wohnsitzregelung

    Änderung oder Aufhebung der Wohnsitzregelung der Aufenthaltserlaubnis beantragen

    Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind sowie einer Wohnsitzregelung unterliegen und umziehen möchten, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    Wenn Sie als ausländische Person der Wohnsitzverpflichtung für einen bestimmten Ort unterliegen, können Sie bei einem Umzugswunsch in ein anderes Bundesland unter bestimmten Voraussetzungen diese Wohnsitzverpflichtung aufheben oder ändern lassen. Hierfür muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Zuwanderungsbehörde gestellt werden.

    Online-Dienst

    Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen

    ID: L100012_304480539

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    Version

    Technisch erstellt am 17.07.2024 (von: Fasen, Michael)

    Technisch geändert am 17.07.2024 (von: Fasen, Michael)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Im Wohnort zuständige Zuwanderungs-/Ausländerbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Zuwanderungsbehörde - Kreis Ostholstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Lübecker Straße 41

    23701 Eutin

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4521 788-360

    Fax: +49 4521 788-292

    E-Mail: zuwanderungsbehoerde@kreis-oh.de

    Version

    Technisch erstellt am 11.10.2022 (von: Webservice, LK Ostholstein)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Webservice, LK Ostholstein)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen beziehen sich immer auf den jeweiligen Grund des Umzugswunsches. Die Voraussetzungen müssen nachgewiesen werden. Die Voraussetzungen können auch durch einen Familienangehörigen des Antragstellers oder Antragstellerin erfüllt werden. Zu den nachfolgend genannten Unterlagen kann die zuständige Zuwanderungsbehörden im Einzelfall weitere Unterlagen von Ihnen anfordern.


    Asylberechtigte, geflüchtete oder anerkannte subsidiär schutzbedürftige Person

    • Erwerbstätigkeit
      • Arbeitsvertrag oder Arbeitsplatzangebot über eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden, durch die mindestens ein Einkommen in Höhe des monatlichen durchschnittlichen Bedarfs gemäß des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für eine Einzelperson erzielt wird
    • Studien- oder Ausbildungsplatz
      • Ausbildungsvertrag oder Studienbescheinigung
    • Wohnort der mit Ihnen in einer Ehe befindlichen Person/Lebenspartnerschaft/minderjährigen Kindes
      • Meldebescheinigung
      • Heiratsurkunde
      • Geburtsurkunde
    • Sonstige Gründe zur Vermeidung einer Härte
      • Ausführliche Begründung
      • Ärztliches Attest
    • Integrationsmaßnahme
      • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Integrationskurs, einem Berufssprachkurs nach, einer Qualifizierungsmaßnahme von einer Dauer von mindestens drei Monaten, die zu einer Berufsanerkennung führt, oder eine Weiterbildungsmaßnahme gemäß des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

    Sonstige ausländische Person, die einer Wohnsitzregelung unterliegt

    • Erwerbstätigkeit
      • Arbeitsvertrag
      • die letzten drei Gehaltsabrechnungen
    • Studien- oder Ausbildungsplatz
      • Ausbildungsvertrag
      • Bestätigung der Arbeit gebenden Person, dass die Ausbildungsstelle angetreten worden ist
      • Studienbescheinigung
      • Integrationskurse
      • Berufssprachkurse
      • Qualifizierungsmaßnahmen
      • Weiterbildungsmaßnahmen
    • Wohnort der mit Ihnen in einer Ehe befindlichen Person/Lebenspartnerschaft/minderjährigen Kindes
      • Meldebescheinigung
      • Heiratsurkunde
      • Geburtsurkunde
      • Vaterschaftsanerkennung
      • Gemeinsame Sorgeerklärung
    • Sonstige humanitäre Gründe
      • Z. B. ärztliche Atteste
      • Ausführliche schriftliche Begründung

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen können auch durch einen Familienangehörigen des Antragstellers oder Antragstellerin erfüllt werden.

    Asylberechtigte, geflüchtete oder anerkannte subsidiär schutzbedürftige Person

    • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (mindestens 15 Stunden wöchentlich und ein Nettoeinkommen von mindestens 820,00 (Stand: April 2022)) oder ein den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen
    • Ausbildungs- oder Studienplatz
    • Die mit Ihnen in eine Ehe befindlichen Personen, Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft oder das minderjährige Kind, mit dem Sie verwandt sind und als Familie zusammenleben oder zusammengelebt haben, lebt an einem anderen Wohnort
    • Vermeidung einer Härte (z. B. humanitäre Gründe)

    Sonstige ausländische Person, die einer Wohnsitzregelung unterliegt

    • Ein den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen
    • Ausbildungs- oder Studienplatz
    • Die mit Ihnen in eine Ehe befindlichen Person, Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft oder das minderjährige Kind lebt an einem anderen Wohnort

    Sonstige humanitäre Gründe

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Wenn Sie die Änderung oder Aufhebung einer Wohnsitzauflage Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten, müssen Sie hierfür zunächst einen Antrag bei Ihrer zuständigen Zuwanderungsbehörde stellen.
    • Bitte besprechen Sie vorab, welche Unterlagen Sie Ihrem Antrag beifügen müssen.
    • Die Zuwanderungsbehörde prüft Ihren Antrag und bittet in der Regel die Zuwanderungsbehörde des neuen Wohnortes um Einverständnis.
    • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid.

    Fristen

    Genehmigungsfiktion

    Sollte die Zuwanderungsbehörde des neuen Wohnortes nicht innerhalb von vier Wochen auf die Anfrage der Zuwanderungsbehörde des aktuellen Wohnortes reagieren, wird automatisch die Zustimmung erteilt und die antragstellende Person darf umziehen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer ist abhängig von der Zuwanderungsbehörde.

    Kosten

    Kostenhöhe (variabel): von 0 bis 50,00

    Vorkasse:

    Bezeichnung der Kosten:

    Bemerkung:

    Sollten Sie Sozialleistungen beziehen, ist dieser Antrag kostenfrei.
    Befreiung und Ermäßigung siehe Aufenthaltsverordnung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Ein persönliches Vorsprechen ist erforderlich.
    • Ein Umzug ist erst nach erfolgte Zustimmung Ihrer bisherigen Zuwanderungsbehörde möglich. Bitte vermeiden Sie daher, bereits umzuziehen, solange Ihnen diese Zustimmung noch nicht vorliegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein am 04.10.2023

    Version

    Technisch erstellt am 02.11.2023 (von: Bergmann, Katina)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wohnsitzregelung aufheben, Wohnsitzverpflichtung ändern, Wohnsitzregelung löschen, Wohnsitzregelung ändern, Schutzberechtigter, Wohnsitz, Wohnortzuweisung, Asylberechtigter, Schutzberechtige, Wohnsitzauflage ändern, Aufenthaltserlaubnis, Asylberechtigte, Wohnsitzverpflichtung löschen, Wohnsitzauflage aufheben, Wohnsitzverpflichtung aufheben, Umzug, Wohnsitzwechsel, Wohnsitzauflage löschen, Flüchtling

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

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