Meldung über Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugung von Produkten aus fremden Erzeugnissen EntgegennahmeOnline erledigen

    Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugung der Abgabe, Verwendung und Verwertung von Produkten aus fremden Erzeugnissen melden

    Wenn Sie Trauben, Maische, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost oder Jungwein übernommen haben, sind Sie zur Angabe der Lieferbetriebe und der übernommenen Produkte in Form des Lieferantenverzeichnisses verpflichtet.

    Beschreibung

    Wenn Sie Trauben, Maische, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost oder Jungwein von einem Weinbaubetrieb oder einem anderen Betrieb zur Weinerzeugung oder zur Abgabe übernommen haben, müssen Sie ein Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugung abgeben. Sie sind verpflichtet alle Zugänge und Zukäufe zu melden.

    Es handelt sich um eine reine Meldung. Sie erhalten anschließend keinen Bescheid von der Behörde.

    Online-Dienst

    Onlinedienst Weinbau

    ID: L100012_281064609

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)

    Fachbereich Verbraucherschutz

    Fleethörn 29-31, 24103 Kiel

    Telefon: 0431 988-7264

    E-Mail: weinmeldungen@mllev.landsh.de

    Ansprechpartner

    Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fleethörn 29-31

    24103 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0431 9880

    E-Mail: poststelle@mllev.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Sie haben (beispielsweise als Kellerei oder Handelsunternehmen) Weinerzeugnisse wie Trauben, Maische, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost oder Jungwein zur Weinerzeugung oder unveränderten Abgabe von einem Lieferanten (beispielsweise Weinbauerei, Winzerei) übernommen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Meldung des Lieferantenverzeichnisses: Art. 34 der Delegierte VO (EU) 2018/273 der Kommission vom 11. Dezember 2017 (Abl. L 58 vom 28. Februar 2018 S. 1)
    Art. 22 der Durchführungs -VO (EU) 2018/274 der Kommission vom 11. Dezember 2017 (Abl. L 58 vom 28. Februar 2018 S. 60) §§ 9a und 33 des Weingesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2011 (BGBl. I. S. 66)
    § 29 Wein-Überwachungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 2002 (BGBl. I. S. 1624)
    §§ 74 bis 75 Agrarstatistikgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3886)

    Verfahrensablauf

    Sie können das Lieferantenverzeichnis online melden.

    • Melden Sie sich beim OnlineDienst Weinbau mit Ihren Zugangsdaten an und rufen Sie das Lieferantenverzeichnis auf.
    • Das Programm leitet Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben.
    • Füllen Sie die Eingabefelder online aus.
    • Am Ende der Eingabemasken können Sie das Formular direkt online an die zuständige Stelle senden.

    Alternativ können Sie die Meldung per Post, Fax, oder E-Mail einreichen.

    • Das entsprechende Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
    • Sie füllen das Formular aus und reichen es dort per Post oder per Fax fristgerecht ein.

    Alternativ können Sie das Formular einscannen und per E-Mail an die zuständige Stelle senden.

    Fristen

    Das Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugungsmeldung müssen Sie bis spätestens zum 15. Januar des auf die Ernte folgenden Jahres einreichen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 26.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Händler mit Weinerzeugnissen, Meldung Verwertung, Herstellung von Weinprodukten, Weingut, Winzerei, Übernahme von Weinerzeugnissen, Weinbau, Meldung Verwendung, Weinhändler, Kellerei, Annahme von Weinerzeugnissen, Übernommene Produkte Weinherstellung, Abgabemeldung aus Zukäufen, Winzerin, Winzer, Weinanbau

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de