• Müssen (Landkreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein)
Anzeige des Überlassens von Waffen oder Munition an Personen in Deutschland Entgegennahme

Überlassen von Waffen oder Munition nur an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen

Wenn Sie als Bürger erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

Beschreibung

Wenn Sie Ihre erlaubnispflichtige Waffe und/oder Munition einer anderen Person überlassen, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Die zuständige Waffenbehörde löscht dann den Eintrag zu der Waffe und/oder Munition aus Ihrer Waffenbesitzkarte (WBK) sowie gegebenenfalls aus Ihrem Europäischen Feuerwaffenpasses.

Nicht anzeigen müssen Sie, wenn Sie

  • wesentliche Teile der Waffe überlassen, um Verschönerungsarbeiten oder ähnliche Arbeiten ausführen zu lassen und diese dann nach Abschluss der Arbeiten zurückerhalten,
  • Waffen und/oder Munition im Rahmen eines Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisses überlassen,
  • Waffen und/oder Munition vorübergehend zum Schießen auf einer Schießstätte überlassen.

Online-Dienst

Überlassung einer Schusswaffe anzeigen

ID: L100012_292753196

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 30.10.2023 (von: Schaarschmidt, Christopher)

Technisch geändert am 30.10.2023 (von: Schaarschmidt, Christopher)

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

zuständige Stelle

Waffenbehörde

Zuständigkeit

Waffenbehörde

Ansprechpartner

Für Müssen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Wffenbesitzkarte (WBK)
  • gegebenenfalls Europäischer Feuerwaffenpass

Voraussetzungen

Sie haben eine Waffenbesitzkarte (WBK).

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie müssen das Überlassen von erlaubnispflichtigen Waffen und/oder Munition bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Fristen

keine

Hinweise (Besonderheiten)

Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

  • Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
  • die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
  • die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 10.08.2022

Version

Technisch erstellt am 16.10.2023 (von: Bergmann, Katina)

Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

Stichwörter

Anzeige Überlassung Munition, Erlaubnispflichtige Waffen überlassen, Munition überlassen, Überlassung Munition, Änderung WBK

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)