Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der PTB - Kleiner Waffenschein Erteilung

    Kleinen Waffenschein beantragen

    Wenn Sie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in der Öffentlichkeit bei sich tragen wollen, müssen Sie vorher einen kleinen Waffenschein beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der PTB im Kreis (sog. SRS-Waffen) außerhalb

    • der eigenen Wohnung,
    • der eigenen Geschäftsräume oder
    • des eigenen befriedeten Besitztums (zum Beispiel eigener Garten)

    zugriffsbereit tragen wollen, benötigen Sie hierfür einen kleinen Waffenschein. Das Führen einer SRS-Waffe ist bei öffentlichen Veranstaltungen jedoch generell verboten.

    Für Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen, die mit einem "F"-Zeichen gekennzeichnet sind, besitzt der kleine Waffenschein keine Gültigkeit.

    Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.

    Wenn Sie eine SRS-Waffe bei sich tragen, müssen Sie den kleinen Waffenschein bei sich haben und sich mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

    Der kleine Waffenschein gilt unbefristet.

    Der kleine Waffenschein kann Ihnen versagt werden, wenn Sie nicht innerhalb der letzten 5 Jahre in Deutschland gewohnt haben.

    Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie den kleinen Waffenschein nicht umschreiben lassen.

    Wenn Sie ohne eine erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis mit Waffen und Munition umgehen, droht Ihnen eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

    Online-Dienst

    Leistung über den Einheitlichen Ansprechpartner beantragen

    ID: L100012_280710034

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Stormarn - Fachdienst 61 - Öffentliche Sicherheit - 6112 Waffenbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 2

    23843 Bad Oldesloe

    Parkplätze

    • Mutter- und Kindparkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hagenstraße
      Linie:
      • Bus: alle Innenstadtlinien

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

    Kontakt

    Fax: 04531 16077-1314

    Telefon Festnetz: 04531 160-1314

    Telefon Festnetz: 04531 160-1309

    Telefon Festnetz: 04531 160-1469

    Telefon Festnetz: 04531 160-1464

    Telefon Festnetz: 04531 160-1193

    E-Mail: waffenbehoerde@kreis-stormarn.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)

    Hinweise für Stormarn: stormarn

    Nutzen Sie bitte folgende Dokumente:

    Voraussetzungen

    Um den kleinen Waffenschein zu erhalten, müssen Sie

    • mindestens 18 Jahre alt sein,
    • die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und
    • persönliche Eignung

    besitzen.

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

    Sie müssen waffenrechtlich zuverlässig sein.

    Als waffenrechtlich unzuverlässig können Sie unter anderem eingeschätzt werden, wenn

    • Sie innerhalb der letzten 10 Jahre rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind oder in den letzten 10 Jahren Mitglied einer verbotenen Organisation waren bzw. diese unterstützt haben.
    • angenommen werden kann, dass Sie Waffen oder Munition missbräuchlich verwenden oder unsachgemäß damit umgehen, diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren oder Personen überlassen, die dazu nicht berechtigt sind.
    • Sie in den letzten 5 Jahren mehr als einmal mit richterlicher Genehmigung wegen Gewalttätigkeit in polizeilichem Präventivgewahrsam waren.
    • Sie wiederholt oder gröblich gegen das Waffenrecht verstoßen haben.

    Persönliche Eignung

    Sie müssen persönlich geeignet sein.

    Als persönlich nicht geeignet können Sie unter anderem eingeschätzt werden, wenn

    • Sie geschäftsunfähig sind.
    • Sie abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind.
    • Sie an schweren Erkrankungen, wie Hirnverletzungen, oder körperlichen Beeinträchtigungen, wie Amputationen oder schwerer Sehschwäche leiden.
    • angenommen werden kann, dass Sie mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr besteht, dass Sie andere oder sich selbst gefährden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den kleinen Waffenschein bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

    Die Waffenbehörde stellt den kleinen Waffenschein aus, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 17.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Nutzung Schreckschusswaffe, Antrag Kleiner Waffenschein, Nutzung PTB-Waffen, Nutzung Reizstoffwaffen, Antrag KWS, Nutzung Signalwaffen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de