• Wiemersdorf (Landkreis Segeberg, Schleswig-Holstein)
Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der PTB - Kleiner Waffenschein Erteilung

Kleinen Waffenschein beantragen

Wenn Sie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in der Öffentlichkeit bei sich tragen wollen, müssen Sie vorher einen kleinen Waffenschein beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der PTB im Kreis (sog. SRS-Waffen) außerhalb

  • der eigenen Wohnung,
  • der eigenen Geschäftsräume oder
  • des eigenen befriedeten Besitztums (zum Beispiel eigener Garten)

zugriffsbereit tragen wollen, benötigen Sie hierfür einen kleinen Waffenschein. Das Führen einer SRS-Waffe ist bei öffentlichen Veranstaltungen jedoch generell verboten.

Für Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen, die mit einem „F“-Zeichen gekennzeichnet sind, besitzt der kleine Waffenschein keine Gültigkeit.

Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.

Wenn Sie eine SRS-Waffe bei sich tragen, müssen Sie den kleinen Waffenschein bei sich haben und sich mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

Der kleine Waffenschein gilt unbefristet.

Der kleine Waffenschein kann Ihnen versagt werden, wenn Sie nicht innerhalb der letzten 5 Jahre in Deutschland gewohnt haben.

Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie den kleinen Waffenschein nicht umschreiben lassen.

Wenn Sie ohne eine erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis mit Waffen und Munition umgehen, droht Ihnen eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Hinweise für Segeberg: Kleinen Waffenschein beantragen

Terminpflicht

Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

Bürger*innen-Service

Aufgrund vieler Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.
  • Stellen Sie gerne einen Online-Antrag zur Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines.
  • Nach Ihrem Online-Antrag erfolgt die Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen postalisch.
  • Bei Fragen können Sie uns auch gerne eine E-Mail schicken.
  • Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde länger dauern (circa 4 bis 6 Wochen). Wir bitten um ein wenig Geduld und werden unaufgefordert auf Sie zurückkommen.
Ansprechpartner*innen

Waffenbesitzkarte (WBK), Europäischer Feuerwaffenpass (EFP), Jagdschein und Waffenannahme/-herausgabe. A-C

D-E

Name ist noch zu benennen.

F G-H I-N O-S T

Name ist noch zu benennen.

U-Z Kleiner Waffenschein A-H I-Z

Online-Dienst

Kleinen Waffenschein beantragen

ID: L100012_310941677

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 06.02.2025

Technisch geändert am 06.02.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020

Ansprechpartner

Kreis Segeberg - Jagd- und Waffenbehörde

Adresse

Hausanschrift

Hamburger Straße 30

23795 Bad Segeberg

Öffnungszeiten

montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie
donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr; montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie
donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Kontakt

Version

Technisch erstellt am 21.01.2022

Technisch geändert am 12.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)

Voraussetzungen

Um den kleinen Waffenschein zu erhalten, müssen Sie

  • mindestens 18 Jahre alt sein,
  • die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und
  • persönliche Eignung

besitzen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

Sie müssen waffenrechtlich zuverlässig sein.

Als waffenrechtlich unzuverlässig können Sie unter anderem eingeschätzt werden, wenn

  • Sie innerhalb der letzten 10 Jahre rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind oder in den letzten 10 Jahren Mitglied einer verbotenen Organisation waren bzw. diese unterstützt haben.
  • angenommen werden kann, dass Sie Waffen oder Munition missbräuchlich verwenden oder unsachgemäß damit umgehen, diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren oder Personen überlassen, die dazu nicht berechtigt sind.
  • Sie in den letzten 5 Jahren mehr als einmal mit richterlicher Genehmigung wegen Gewalttätigkeit in polizeilichem Präventivgewahrsam waren.
  • Sie wiederholt oder gröblich gegen das Waffenrecht verstoßen haben.

Persönliche Eignung

Sie müssen persönlich geeignet sein.

Als persönlich nicht geeignet können Sie unter anderem eingeschätzt werden, wenn

  • Sie geschäftsunfähig sind.
  • Sie abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind.
  • Sie an schweren Erkrankungen, wie Hirnverletzungen, oder körperlichen Beeinträchtigungen, wie Amputationen oder schwerer Sehschwäche leiden.
  • angenommen werden kann, dass Sie mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr besteht, dass Sie andere oder sich selbst gefährden.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie müssen den kleinen Waffenschein bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Die Waffenbehörde stellt den kleinen Waffenschein aus, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 17.03.2023

Version

Technisch erstellt am 16.10.2023

Technisch geändert am 01.01.2025

Stichwörter

Antrag KWS, Nutzung Reizstoffwaffen, Nutzung Schreckschusswaffe, Antrag Kleiner Waffenschein, Nutzung PTB-Waffen, Nutzung Signalwaffen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020

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