Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
Wenn Sie als jagdliche Vereinigung eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie als jagdliche Vereinigung eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen. Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde durch eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte erteilt (Voreintrag).
Mit dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, die eingetragene Waffe zu erwerben.
Im Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den Erwerb einer Schusswaffe müssen Sie nur angeben, welche Art von Waffe mit welchem Kaliber sie erwerben möchten. Weitere Angaben, wie Hersteller und genaues Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie erst dann machen, wenn Sie die Waffe erworben haben und ihrer Verpflichtung zur Anzeige des Erwerbs der Waffe bei der zuständigen Behörde nachkommen. Der Waffenhändler muss das Überlassen der Waffe an Sie ebenfalls anzeigen.
Sie müssen nachweisen, dass Sie die Waffe, die Sie erwerben wollen, sicher aufbewahren können.
Online-Dienst
Waffenbesitzkarte/Erwerbsberechtigung beantragen
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zuständige Stelle
Waffenbehörde
Zuständigkeit
Waffenbehörde
Ansprechpartner
Fachdienst 400 - Waffen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Telefonisch sind wir für Sie wie folgt erreichbar: Dienstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Eine postalische Einreichung der Unterlagen (z.B. Jagdscheinverlängerung, Waffeneintragung,..) ist weiterhin möglich. Von Anfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir abzusehen. In der Zeit vom 16. bis 20. Dezember 2024 ist die Jagd- und Waffenbehörde nur eingeschränkt erreichbar. 21.08.2020 
Kontakt
Telefon Festnetz: 04541 861-528
E-Mail: Waffenbehoerde@kreis-rz.de
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine
- Nachweis der sicheren Aufbewahrung
Voraussetzungen
Sie haben eine Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den Voreintrag der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Fristen
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
- die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
- die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 10.08.2022
Stichwörter
Erlaubnis Eintrag WBK, Voreintrag WBK jagdliche Vereinigungen, Erwerb Waffen jagdliche Vereinigungen, Erlaubnis Erwerb Waffen