Wasserrettungseinheit Anerkennung

    Anerkennung als Wasserrettungseinheit beantragen

    Sie können als Kreis/kreisfreie Stadt oder als Wasserrettungsorganisation die Anerkennung für Wasserrettungseinheiten beantragen, für die Sie in Ihrem Verantwortungsbereich zuständig sind.

    Beschreibung

    Diese Verwaltungsleistung richtet sich an Kommunen und Organisationen, die in der Wasserrettung tätig sind. Kreise und kreisfreie Städte können die Anerkennung für Wasserrettungseinheiten beantragen, die im Rahmen der Gefahrenabwehr durch die zuständigen Behörden der Kommunen eingesetzt werden.

    Hilfsorganisationen beantragen die Anerkennung der Wasserrettungseinheiten, die im Rahmen der Gefahrenabwehr durch die zuständigen Behörden des Landes eingesetzt werden.

    Das Land ist für die Wasserrettung in den nicht kommunalisierten Küstengewässern zuständig.

    Online-Dienst

    Anerkennung als Wasserrettungseinheit online beantragen

    ID: L100012_294935830

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein

    Referat Feuerwehrwesen

    Ansprechpartner

    Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 7125

    24171 Kiel

    Hausanschrift

    Düsternbrooker Weg 92

    24105 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 431 988-2833

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    E-Mail: poststelle@im.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Für kommunale Gewässer gilt:

    • Kreise oder kreisfreie Städte müssen beabsichtigen die Wasserrettungseinheit mit der Durchführung der Wasserrettung zu beauftragen.  
    • Ein Antrag auf Anerkennung einer Feuerwehr als Wasserrettungseinheit kann nur von deren Trägerin (Gemeinde) über den zuständigen Kreis an das Land gerichtet werden.

    Da das Land für die Wasserrettung in den nicht kommunalisierten Küstengewässern zuständig ist, gilt als Voraussetzung für die Hilfsorganisationen, dass das Land beabsichtigt, die Wasserrettungseinheit mit der Durchführung der Wasserrettung an einem bestimmten Küstenabschnitt zu beauftragen.

    Weitere für Ausstattung und Technik geltende Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Checkliste zur Anerkennung als Wasserrettungseinheit" (über den Link unten auffindbar).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag zur Anerkennung als Wasserrettungseinheit online beim Land Schleswig-Holstein ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag daraufhin und gibt Ihnen im Anschluss eine Rückmeldung.  

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Diese Leistung richtet sich ausschließlich an Kreise und kreisfreie Städte, sowie die in der Wasserrettung tätigen Organisationen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein am 10.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Sicherheit, Wasserrettungsorganisation, Anerkennung, Wasserrettung, Wasserrettungseinheit, Öffentliche Sicherheit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de