Förderung für eine ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft für Forschungseinrichtungen beantragen

    Wenn Sie ein Projekt in dem Bereich Forschung & Entwicklung oder ein Investitionsprojekt für den Übergang zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft in Forschungsinstituten umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

    Beschreibung

    Gefördert werden Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung sowie Institutionen, die mit Hochschulen kooperieren, die ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben.

    Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 75.000 Euro betragen. Mit dem beantragten Fördervorhaben müssen positive Klimaauswirkungen verbunden sein, die Sie nachvollziehbar nachweisen müssen. 

    Diese können wie folgt aussehen:

    • Ressourceneffiziente Produktdesigns, Produktionsverfahren oder Geschäftsmodelle
    • Schadstoffabtrennung mit dem Ziel der Verwertung bislang beseitigter Abfälle
    • Bessere Trennverfahren gegenüber dem Branchenüblichen mit dem Ziel der Steigerung von Recyclingquoten beziehungsweise der höherwertigen Verwertung
    • Abfallaufbereitungsverfahren zur hochwertigen Verwertung
    • Zusammenarbeit mit Hochschulen, Forschungsinstituten

    Online-Dienst

    Förderung einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft Bewilligung Forschungseinrichtungen

    ID: L100012_293132276

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    Version

    Technisch erstellt am 06.11.2023 (von: Bergmann, Katina)

    Technisch geändert am 20.11.2023 (von: Bergmann, Katina)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH

    Ansprechpartner

    Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH

    Adresse

    Hausanschrift

    Lorentzendamm 24

    24103 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 66666-0

    Fax: +49 431 66666-767

    E-Mail: info@wtsh.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2011 (von: Anita Damme)

    Technisch geändert am 10.09.2024 (von: Bergmann, Katina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Anlage zu den Querschnittszielen (Scoring-Bogen)
    • Vorhabenbeschreibung
    • Darstellung der antragstellenden Forschungseinrichtung
    • Beschreibung der Umweltauswirkungen und wirtschaftlichen Effekte
    • Kosten- und Finanzierungsplan
    • Nachweis, dass Projektmitarbeitende in der Forschungseinrichtung angestellt sind (zum Beispiel Arbeitsverträge)
    • Qualifikationsnachweise aller Projektmitarbeitenden
    • Datenschutzrechtliche Aufklärung
       

    Voraussetzungen

    • Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
    • Der Sitz/Betrieb muss in Schleswig-Holstein liegen.
    • Die erste Stufe des Antragsverfahrens (Projektvorschlag) muss mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen sein.
    • Das Vorhaben muss einen Beitrag zu den Querschnittszielen (Gleichstellung, Nichtdiskriminierung und Nachhaltige Entwicklung) leisten.
    •  Mit den beantragten Fördervorhaben müssen positive Klimaauswirkungen verbunden sein.
    • Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 75.000 Euro betragen.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Projektvorschlag direkt bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH ein.  
    • Der Projektvorschlag wird durch die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH bewertet, ob das Vorhaben grundsätzlich förderfähig und förderwürdig ist. 
    • Bei einer positiven Einschätzung wird die Antragstellung empfohlen.
    • Sie registrieren und authentifizieren sich im Onlineportal.
    • Sie erstellen den Antrag und reichen diesen ein.
    • Falls ein vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt wurde, wird schriftlich eine Zustimmung zum vorzeitigen Beginn ausgestellt. 
    • Daraufhin kann mit dem Projekt begonnen werden.
    • Es erfolgt die finale Prüfung des Antrags durch die Bewilligungsstelle.
    • Der Zuwendungsbescheid wird Ihnenbei positivem Egebnis der Prüfung zugestellt.
    • Für die Erstattung der zuwendungsfähigen Ausgaben müssen Nachweise und Belege vorgelegt werden.
    • Die Förderung wird in Teilbeträgen ausgezahlt.

    Nach Bewilligung der Förderung

    • Einreichung des Verwendungsnachweises (Sachbericht; Nachweis der Projektausgaben)
    • Abschlussbescheid
       

    Bearbeitungsdauer

    4 bis 8 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die im Antrag und in den sonstigen einzureichenden Unterlagen sind subventionserheblich. Hierüber ist eine Erklärung im Rahmen der Antragstellung abzugeben. Ändern sich subventionserhebliche Tatsachen, ist dies der Bewilligungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Bei vorsätzlichen oder leichtfertigen Falschangaben muss mit einer Strafverfolgung wegen Subventionsbetrugs gerechnet werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein am 15.05.2023

    Version

    Technisch erstellt am 29.08.2023 (von: Heydecke, Martin)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Umweltschutz, Recycling, Abfall, Ressourcenschonung, Circular Economy, Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz, Rohstoffproduktivität, Forschung / Entwicklung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)