Förderung für eine ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft für Unternehmen beantragen

    Wenn Sie ein Projekt in dem Bereich Forschung & Entwicklung oder ein Investitionsprojekt für den Übergang zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft in Unternehmen umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für das Projekt erhalten.  

    Beschreibung

    Gefördert werden vorranging kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. 

    Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 75.000 Euro betragen. Mit dem beantragten Fördervorhaben müssen positive Klimaauswirkungen verbunden sein, die Sie nachvollziehbar nachweisen müssen. 

    Diese können wie folgt aussehen:

    • Ressourceneffiziente Produktdesigns, Produktionsverfahren, Geschäftsmodelle
    • Schadstoffabtrennung mit dem Ziel der Verwertung bislang beseitigter Abfälle
    • Bessere Trennverfahren gegenüber dem Branchenüblichen mit dem Ziel der Steigerung von Recyclingquoten beziehungsweise der höherwertigen Verwertung
    • Abfallaufbereitungsverfahren zur hochwertigen Verwertung
    • Zusammenarbeit mit Hochschulen, Forschungsinstituten

    Die Förderquote ist abhängig von der Größe des Unternehmens und dem geplanten Projekt (Projekt im Bereich Forschung & Entwicklung oder Investitionsprojekt, geplante Kooperation). 
     

    Online-Dienst

    Förderung für eine ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft für Unternehmen online beantragen

    ID: L100012_293132275

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH

    Ansprechpartner

    Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH

    Adresse

    Hausanschrift

    Lorentzendamm 24

    24103 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 66666-0

    Fax: +49 431 66666-767

    E-Mail: info@wtsh.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Handelsregisterauszug
      • Alternativ: Gewerbeanmeldung in Verbindung mit einer Kopie des Personalausweises der vertretungsberechtigten Person
    • Anlage zu den Querschnittszielen (Scoring-Bogen)
    • Vorhabenbeschreibung
    • Darstellung des antragstellenden Unternehmens
    • Beschreibung der Umweltauswirkungen und wirtschaftlichen Effekte
    • Kosten- und Finanzierungsplan
    • Nachweis, dass Projektmitarbeitende im Unternehmen angestellt sind (zum Beispiel Arbeitsverträge)
    • Qualifikationsnachweise aller Projektmitarbeitenden
    • Datenschutzrechtliche Aufklärung
       

    Voraussetzungen

    • Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
    • Der Unternehmenssitz/Betrieb muss in Schleswig-Holstein liegen.
    • Das antragstellende Unternehmen muss ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sein (Förderung von Großunternehmen nur in Ausnahmefällen möglich).
    • Die erste Stufe des Antragsverfahrens (Projektvorschlag) muss mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen sein.
    • Das Vorhaben muss einen Beitrag zu den Querschnittszielen (Gleichstellung, Nichtdiskriminierung und Nachhaltige Entwicklung) leisten.
    • Mit den beantragten Fördervorhaben müssen positive Klimaauswirkungen verbunden sein.
    • Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 75.000 Euro betragen.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Projektvorschlag direkt bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH ein.  
    • Der Projektvorschlag wird durch die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH bewertet, ob das Vorhaben grundsätzlich förderfähig und förderwürdig ist. 
    • Bei einer positiven Einschätzung wird die Antragstellung empfohlen.
    • Sie registrieren sich mit Ihrem Unternehmenskonto im Onlineportal.
    • Sie erstellen den Antrag und reichen diesen ein.
    • Falls ein vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt wurde, wird schriftlich eine Zustimmung zum vorzeitigen Beginn ausgestellt. 
    • Daraufhin kann mit dem Projekt begonnen werden.
    • Es erfolgt die finale Prüfung des Antrags durch die Bewilligungsstelle.
    • Der Zuwendungsbescheid wird Ihnen bei positivem Ergebnis der Prüfung zugestellt.
    • Für die Erstattung der zuwendungsfähigen Ausgaben müssen Nachweise und Belege vorgelegt werden.
    • Die Förderung wird in Teilbeträgen ausgezahlt.

    Nach Bewilligung der Förderung

    • Einreichung des Verwendungsnachweises (Sachbericht; Nachweis der Projektausgaben)
    • Abschlussbescheid
       

    Bearbeitungsdauer

    4 bis 8 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die im Antrag und in den sonstigen einzureichenden Unterlagen sind subventionserheblich. Hierüber ist eine Erklärung im Rahmen der Antragstellung abzugeben. Ändern sich subventionserhebliche Tatsachen, ist dies der Bewilligungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Bei vorsätzlichen oder leichtfertigen Falschangaben muss mit einer Strafverfolgung wegen Subventionsbetrugs gerechnet werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein am 15.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Kreislaufwirtschaft, Umweltschutz, Recycling, Ressourceneffizienz, Abfall, Circular Economy, Ressourcenschonung, Rohstoffproduktivität

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de