Nachweis- und Registerpflegepflicht Befreiung

    Befreiung von der Nachweis- und Registerpflegepflicht für Abfallwirtschaftsbeteiligte beantragen

    Wenn Sie Abfälle entsorgen oder an Entsorgungsvorgängen beteiligt sind, worüber Sie ordnungsgemäß Nachweise sowie ein Register führen müssen, können Sie bei der zuständigen Behörde eine Befreiung von dieser Nachweis- und/oder Registerpflicht beantragen.

    Beschreibung

    Die Nachweis- und Registerpflichten nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zielen darauf ab, die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen zu dokumentieren und zu überwachen.

    Wenn Ihr Unternehmen gefährliche Abfälle erzeugt, sammelt, befördert oder entsorgt, sind Sie verpflichtet Nachweise zu führen. Mit den Nachweisdokumenten und in den Registern weisen die Unternehmen, die gefährliche Abfälle erzeugen und die an ihrer Entsorgung beteiligten Unternehmen sowohl untereinander als auch gegenüber den zuständigen Behörden die ordnungsgemäße Entsorgung nach.

    Der Registerpflicht unterliegen zusätzlich Unternehmen, die mit gefährlichen Abfällen makeln oder handeln.

    Wenn durch die Abfallentsorgung keine Beeinträchtigung des Allgemeinwohls zu befürchten ist, kann die zuständige Behörde eine Befreiung von der Pflicht zur Nachweis- und Registerführung in Teilen oder ganz aussprechen.

    Hinweise für Bad Bramstedt-Land: Befreiung von der Nachweis- und Registerpflegepflicht für Abfallwirtschaftsbeteiligte beantragen

    Abfallkalender, Infos und Kontakte zum Wege-Zweckverband und Betriebsamt Norderstedt

    Der Wege-Zweckverband und Abfallkalender

    Der Wege-Zweckverband WZV ist ein kommunaler Dienstleister für 94 Städte und Gemeinden des Kreises.

    Das Unternehmen ist mit rund 50 Müllsammel- und Containerfahrzeugen im Kreisgebiet unterwegs. Die Mitarbeiter*innen entleeren regelmäßig Restabfall-, Bio- und Papierbehälter von Wohngrundstücken.

    Verpackungen mit dem Grünen Punkt sammelt im Auftrag der Dualen Systeme die Firma Remondis, Standort Lübeck.

    Abfallkalender abrufen

    © Stadt Norderstedt

    Betriebsamt Norderstedt

    Bürger*innen aus Norderstedt melden sich bitte beim Betriebsamt Norderstedt.

    • Restabfall
    • Container und Big Bags
    • Sperrmüll
    • Abfallkalender

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    Online-Dienst

    Befreiungen von Nachweis- und Registerpflichten online beantragen

    ID: L100012_291299029

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die unteren Abfallbehörden der jeweiligen Landkreise bzw. kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Kreis Segeberg - Abfallbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosenstraße 28a

    23795 Bad Segeberg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr. Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr. Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesamt für Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Chaussee 25

    24220 Flintbek

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag von 9.00-15.00 Uhr Freitag von 9.00-12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 4347 704-116

    Telefon Festnetz: +49 4347 704-0

    E-Mail: poststelle.flintbek@lfu.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Begründung, warum im konkreten Einzelfall eine Befreiung erteilt werden soll.

    Voraussetzungen

    Ob eine Befreiung von Nachweis- und Registerpflichten gewährt werden kann, ist eine Ermessensentscheidung der zuständigen Behörde.

    Grundsätzlich ist eine Befreiung nur dann möglich, wenn eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, trotz der Befreiung nicht zu befürchten ist. In diesem Zusammenhang ist von der Behörde zu berücksichtigen, dass ein besonders ausgeprägtes öffentliches Interesse an einer möglichst standardisierten und daher ausnahmefreien Nachweis- und Registerführung besteht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Befreiung bei der zuständigen Behörde samt aller für die Beurteilung des Sachverhalts notwendigen Angaben.
    • Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und entscheidet, ob eine Befreiung in Betracht kommt.
    • Die Entscheidung der Behörde wird Ihnen mitgeteilt.

    Fristen

    Vor dem Beginn der Entsorgung, auf die sich die Nachweis- oder Registerpflicht bezieht.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr ab 100.00 EUR bis 5000.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch GOES Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH in Schleswig-Holstein am 12.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Abfallbeförderer, Nachweispflicht 50 KrWG, Erzeuger, Nachweisverordnung, Abfallhändler, Abfallsammler, Entsorger, Abfallerzeuger, Antrag, Makler, Abfallentsorger, Abfallmakler, Beförderer, Sammler, Befreiung, Händler, Abfallnachweisverfahren, Registerpflicht 49 KrWG

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation