Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren
Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, wird Ihnen mit einer Anhörung die Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern.
Beschreibung
Wenn Sie per Anschreiben darüber informiert worden sind, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen, wird Ihnen dort auch mitgeteilt, dass Sie die Anhörung nutzen können.
Damit wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, sich zu der Beschuldigung zu äußern und zum Beispiel die Angaben der Behörde zu widerlegen.
Es besteht keine Verpflichtung, die Anhörung zu nutzen.
Online-Dienst
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Ansprechpartner
Ordnungsamt; Bußgeldstelle Verkehrsordnungswidrigkeiten
Adresse
Hausanschrift
Königstraße 49-57
23552 Lübeck
Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße
Parkplätze
- Parkplatz: Öffentlicher Verkehrsraum
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Adlerstraße
Linie:- Bus: Linie 3, 7, 9, 12, 21
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de
Internet
Stichwörter
Aufbauseminar, Bankkonto, Bankverbindung, BIC, Bußgeld, Bußgeldbehörde, Bußgeldbescheid, Bußgeldstelle, Commerzbank, Fahrerlaubnis abgeben, Fahrverbot, Führerschein, Führerschein abgeben, Geldstrafe, Halteverbot, IBAN, Knöllchen, Konto, Lappen weg, Ordnungswidrigkeit, Ordnungswidrigkeiten, Parkverbot, Punkte, Punkte Flensburg, Punktesystem, Schrottfahrzeug, SEPA, Ticket, Verkehrszentralregister, Verwarngeld, Verwarnung, Verwarnungsgeld
erforderliche Unterlagen
- Anhörungsbogen
- Alternativ: Anschreiben mit dem Aktenzeichen sowie dem Zugangscode, falls Sie die Anhörung online nutzen möchten
Formulare
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: nein
Voraussetzungen
- Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Einspruch
Verfahrensablauf
- Die zuständige Behörde sendet Ihnen die Mitteilung zu, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen.
- In dem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Sie sich zu dem Vorwurf äußern können.
- Sie können Ihre Angaben schriftlich auf dem Anhörungsbogen oder online machen.
- Wenn Sie die Angaben schriftlich machen möchten, füllen Sie die Felder auf dem Anhörungsbogen aus und senden ihn anschließend per Post an die zuständige Behörde.
- Wenn Sie die Angaben online machen möchten, folgen Sie dem in dem Schreiben angegebenen Link und geben Sie dort den im Schreiben genannten Zugangscode ein. Anschließend füllen Sie die geforderten Felder aus und drücken auf den Button „Absenden“.
- Nach Prüfung Ihrer Angaben informiert Sie die Behörde, ob der Vorwurf bestehen bleibt.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 24.05.2022
Stichwörter
Verwarnungsgeld, Ordnungswidrigkeit, Äußerung, Anhörung, Verkehrsverstoß, Verwarnungsgeldbescheid, Anhörungsbogen, Verkehrskontrolle, Bußgeld, Straßenverkehr