Errichtung, wesentliche Änderung oder Stilllegung einer Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage (JGS-Anlage) anzeigen

    Das Errichten, Stilllegen oder wesentliche Ändern einer Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage (JGS-Anlage) müssen Sie mindestens 6 Wochen im Voraus anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine

    • Anlage zum Lagern von Silagesickersaft mit einem Volumen von mehr als 25 Kubikmetern,
    • sonstige JGS-Anlage mit einem Gesamtvolumen von mehr als 500 Kubikmetern oder
    • eine Anlage zum Lagern von Festmist oder Silage mit einem Volumen von mehr als 1.000 Kubikmetern errichten, stilllegen oder wesentlich ändern wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen.

    Online-Dienst

    Anzeige von Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen

    ID: L100012_277361381

    Beschreibung

    Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen sind Anlagen zum Lagern und Abfüllen dieser Stoffe. Zu den JGS-Anlagen zählen insbesondere Behälter, Sammelgruben, Festmistlager, Fahrsilos, Güllekeller und -kanäle, Abfüllflächen mit den zugehörigen Rohrleitungen sowie Sicherheitseinrichtungen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    In Schleswig-Holstein sind die unteren Wasserbehörden der Kreise beziehungsweise der kreisfreien Städte zuständig.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 343-AwSV Anlagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Barlachstraße 2

    23909 Ratzeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04541 888-429

    E-Mail: abfall@kreis-rz.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Anzeigeformular
    • Detaillierte Unterlagen zur Beschreibung des Vorhabens (Lageplan, Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen)
    • Gegebenenfalls Sachverständigengutachten

    Voraussetzungen

    Sie weisen mit den erforderlichen Unterlagen nach, dass Ihre Anlage die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einhält.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie füllen die für die Anzeige benötigten Formulare aus und senden sie der unteren Wasserbehörde postalisch oder per E-Mail zu oder Sie nutzen den Onlinedienst für den Antrag.
    • In jedem Fall prüft die Behörde Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls fehlende Angaben oder Unterlagen nach.
    • Außerdem werden die inhaltlichen Voraussetzungen überprüft, wodurch es möglicherweise ebenfalls zu Nachforderungen kommen kann.
    • Falls keine Einwände bestehen, werden Ihre Antragsdaten in das Fachverfahren der Behörde eingetragen.

    Fristen

    Die Anzeige richten Sie mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich oder online an die zuständige Behörde.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    Gebühr ab 25.00 EUR bis 1000.00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein am 05.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Wassergefährdende Stoffe, Behälter, Jauche, Silagesickersaft, Prüfpflichtige Anlage, Festmist, Anlage, Errichten, wassergefährdend, AwSV, Anlagensicherheit, Umgang, Gülle, Wasserbehörde, allgemein wassergefährdend, Fahrsilo, Anzeige, ändern, Stoffe, wesentliche Änderung, Anzeigepflicht, Gefährdungsstufe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English