Förderung für Alphabetisierungskurse Bewilligung

    Förderung für Alphabetisierungskurse beantragen

    Wenn Sie Ihren Sitz oder Ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und Alphabetisierungskurse anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für Ihre Gemein- und Sachkosten erhalten.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihren Sitz oder Ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und Kurse zur Alphabetisierung und Grundbildung, Beratungsleistungen für unterschiedliche Zielgruppen (Betroffene, Kursleitende, Multiplikatoren) und eine ergänzende Öffentlichkeitsarbeit anbieten, die Akteure und Akteurinnen in der Arbeitswelt sensibilisiert, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für Ihre Personal-, Sach- und Gemeinkosten erhalten.

    Online-Dienst

    Förderung für Alphabetisierungskurse Bewilligung

    ID: L100012_292056999

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 16.10.2023 (von: Bergmann, Katina)

    Technisch geändert am 16.10.2023 (von: Bergmann, Katina)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Investitionsbank Schleswig-Holstein

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Investitionsbank Schleswig-Holstein.

    Ansprechpartner

    Investitionsbank Schleswig-Holstein für ESF

    Adresse

    Hausanschrift

    Zur Helling 5-6

    24143 Kiel

    Version

    Technisch erstellt am 22.08.2023 (von: Heydecke, Martin)

    Technisch geändert am 11.10.2024 (von: Wappelhorst, Brian)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Hauptantrag
    • Projektbeschreibung
    • Auszug aus dem Handels-/Vereinsregister, wenn zutreffend

    Voraussetzungen

    Träger und Trägerinnen, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben sowie

    • über eine Anerkennung gemäß schleswig-holsteinischem Weiterbildungsgesetz und
    • über die notwendige Infrastruktur und
    • Erfahrung mit der Zielgruppe

    verfügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Einen Antrag können Sie online oder schriftlich stellen.
    Wenn Sie Ihren Antrag online stellen möchten:

    • Sie stellen Ihren Antrag auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein.
    • Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
    • Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des für den Förderaufruf zuständigen Ministeriums und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde auf Grundlage eines Scoring-Modells bewertet und durch das Ministerium bestätigt.
    • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bewilligt Ihren Antrag oder gewährt aufgrund des kurzfristigen Beginns des Projekts zunächst einen vorzeitigen Maßnahmebeginn. Durch eine Gewährung des vorzeitigen Maßnahmebeginns ergibt sich kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ohne einen Zuwendungsbescheid oder die Gewährung des vorzeitigen Maßnahmebeginns darf nicht mit dem Projekt begonnen werden, ansonsten ist eine Förderung ausgeschlossen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:

    • Sie füllen das auf der Website der Investitionsbank Schleswig-Holstein bereitgestellte Antragsformular aus und senden es mit Originalunterschrift an die Investitionsbank Schleswig-Holstein.
    • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem Online-Verfahren.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus am 26.04.2023

    Version

    Technisch erstellt am 21.07.2023 (von: Heydecke, Martin)

    Technisch geändert am 01.09.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Kurse lesen, Unterrichtsangebot, Kurse schreiben, Nicht lesen, Regionalstellen, Analphabet, Literalität, Nicht schreiben, Beratung, ESF Plus, Lese- und Schreibschwierigkeiten, Erwachsene

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)