Jägerprüfung Zulassung zur besonderen Jägerprüfung für Falkner zwecks Erwerb des Falknerjagdscheins

    Jägerprüfung - Zulassung zur besonderen Jägerprüfung für Falkner zwecks Erwerb des Falknerjagdscheins beantragen

    Wenn Sie die Jagd mit Greifen oder Falken ausüben wollen, müssen Sie neben der Falknerprüfung eine Jägerprüfung oder besondere Jägerprüfung zur Erlangung des Falknerjagdscheins abgelegt haben.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland die Jagd mit Greifen und Falken, die sogenannte Beizjagd, ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Falknerjagdschein.

    Für die erstmalige Beantragung eines Jagdscheins müssen Sie eine Jägerprüfung bestanden haben.

    Eine Falknerprüfung können Sie nur dann ablegen, wenn Sie zuvor auch eine Jägerprüfung oder eine besondere Jägerprüfung für Falkner abgelegt haben. Um diese absolvieren zu können, müssen Sie eine Zulassung beantragen.

    Bei der besonderen Jägerprüfung für Falkner entfallen die Schießprüfung und das diesbezügliche theoretische Sachgebiet.

    Hinweise für Segeberg: Jägerprüfung - Zulassung zur besonderen Jägerprüfung für Falkner zwecks Erwerb des Falknerjagdscheins beantragen

    Aufgrund vieler Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.
    • Stellen Sie gerne einen Online-Antrag zur Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines.
    • Nach Ihrem Online-Antrag erfolgt die Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen postalisch.
    • Bei Fragen können Sie uns auch gerne eine E-Mail schicken.
    • Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde länger dauern (circa 4 bis 6 Wochen). Wir bitten um ein wenig Geduld und werden unaufgefordert auf Sie zurückkommen.
    Ansprechpartner*innen

    Waffenbesitzkarte (WBK), Europäischer Feuerwaffenpass (EFP), Jagdschein und Waffenannahme/-herausgabe. A-C

    D-E

    Name ist noch zu benennen.

    F G-H I-N O-S T

    Name ist noch zu benennen.

    U-Z Kleiner Waffenschein A-H I-Z
    Terminpflicht

    Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

    Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

    Bürger*innen-Service

    Informationen
    • bei Ersterteilung,
    • bei Verlängerung und
    • bei Doppelausfertigung/Zweitschrift.
    Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen
    • Jagdschein,
    • Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheines,
    • Nachweis über bestehende Jagdhaftpflichtversicherung (entsprechend der beantragten Gültigkeitsdauer des Jagdscheines für das Jagdjahr vom 01.04. bis 31.03. (für 1 Jahr/2 Jahre oder 3 Jahre).
    • Bei Verlängerung bitte prüfen, ob dies im Dokument noch möglich ist. Falls nicht bitte ein aktuelles Lichtbild beifügen.
    Bei Erstantrag zusätzlich
    • Zeugnis über abgelegte Jägerprüfung,
    • ein Lichtbild und
    • Bescheinigungen Fangjagdseminar.
    Bei Doppelausfertigung/Zweitschrift
    • Antrag auf Erteilung einer Doppelausführung/Zweitschrift für den verlorenen Jagdschein und
    • ein Lichtbild.

    Online-Dienste

    Antrag auf Ausstellung und Verlängerung eines Jagdscheines nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    ID: L100012_294643111

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    Technisch erstellt am 06.12.2023 (von: Webservice, Kreis Segeberg)

    Technisch geändert am 03.05.2024 (von: Webservice, Kreis Segeberg)

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    Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung

    ID: L100012_294586286

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    Technisch erstellt am 05.12.2023 (von: Webservice, Kreis Segeberg)

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    Sprache

    Deutsch

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    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.

    Ansprechpartner

    Kreis Segeberg - Jagd- und Waffenbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 30

    23795 Bad Segeberg

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit der Jagd- und Waffenbehörde
    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.
    Mittwoch geschlossen.
    Dienstag und Donnerstag auch 14.00 - 16.00 Uhr.

    Kontakt

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    Technisch geändert am 16.11.2024 (von: Webservice, Kreis Segeberg)

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    Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 5 in Verbindung mit § 15 Absatz 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur besonderen Jägerprüfung zugelassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.07.2023 (von: Bergmann, Katina)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdwesen, Falknerei, Beizjagd, besondere Jägerprüfung, Jagd, Beize, Jagen, Jagdkarte, Jagdpatent, Jagderlaubnis, Jagdschein, Jägerschein, Falknerprüfung, Jägerei, Jäger, Jagdlizenz

    Sprachversion

    Deutsch

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