Öffentliche Finanzierungshilfen für die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung beantragen

    Für Investitionen, die auf die Anschaffung von neuen Maschinen/ Anlagen und Gebäuden abzielen und verbunden mit der Schaffung von Arbeitsplätzen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

    Beschreibung

    Die Fördermaßnahme zielt branchenübergreifend auf Investitionen von Unternehmen zur Stärkung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft sowie auf den Ausgleich von Standortnachteilen im Sinne einer ausgewogenen und gleichwertigen Raumentwicklung in Schleswig-Holstein ab.

    Online-Dienst

    Öffentliche Finanzierungshilfen für die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung online beantragen

    ID: L100012_288291853

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Investitionsbank Schleswig-Holstein

    Ansprechpartner

    Investitionsbank Schleswig-Holstein für EFRE

    Adresse

    Hausanschrift

    Zur Helling 5-6

    24143 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 9905-0

    Fax: +49 431 9905-3383

    E-Mail: info@ib-sh.de

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Projektbeschreibung
    • Kosten- und Finanzierungsplan
    • Scoringtabelle - Beiträge zu den Querschnittszielen
       

    Voraussetzungen

    • Das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
    • Das Vorhaben soll Beiträge in den Bereichen Gleichstellung Nichtdiskriminierung und nachhaltige Entwicklung leisten.
    • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. 
    • Das Vorhaben wird grundsätzlich in Schleswig-Holstein durchgeführt.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können Widerspruch sowie Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen Förderantrag bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein. Es wird empfohlen, davor eine Beratung die Investitionsbank Schleswig-Holstein in Anspruch zu nehmen. 
    • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein prüft den Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen nach. 
    • Liegt ein vollständiger Antrag vor, so entscheidet die Investitionsbank Schleswig-Holstein über die Bewilligung der Förderung. 
    • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
    • Ein Vorhaben kann vor Bewilligung der Förderung nur dann begonnen werden, wenn Sie einen vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragen und dieser durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein genehmigt wird.
       

    Fristen

    Vor Antragstellung empfehlen wir eine Beratung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein in Anspruch zu nehmen. Der Antrag muss unbedingt vor Beginn des Vorhabens gestellt worden sein. Ohne Genehmigung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert regelmäßig mehrere Monate.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Begünstigten sind an die Erfüllung der mit der Förderung verbundenen Voraussetzungen und des Zuwendungszwecks für einen bestimmten Zeitraum gebunden (Zweckbindung). Die Zweckbindung beträgt je nach Art und Ausgestaltung des jeweiligen Vorhabens bis zu 5 Jahre und wird im Zuwendungsbescheid festgelegt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Erweiterung, LPW, EFRE, Investitionsförderung, Wirtschaftsförderung, Errichtung, Landesprogramm Wirtschaft, Betriebsstätte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de