• Wahlstorf (Landkreis Plön, Schleswig-Holstein)

Öffentliche Finanzierungshilfen für die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung im Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beantragen

Für Investitionen in neue Maschinen/Anlagen und Gebäude oder für die Modernisierung eines Beherbergungsbetriebes im Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Beschreibung

Die Fördermaßnahme zielt branchenübergreifend auf Investitionen von Unternehmen zur Stärkung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft sowie auf den Ausgleich von Standortnachteilen im Sinne einer ausgewogenen und gleichwertigen Raumentwicklung in Schleswig-Holstein ab. Die Förderung erfolgt im Fördergebiet der GRW.

Ein Sonderteil ist dem Beherbergungsgewerbe gewidmet. Die markt- und zielgruppengerechte Entwicklung von Beherbergungsbetrieben ist ein wesentlicher Bestandteil der „Tourismusstrategie Schleswig-Holstein 2030“. 

Durch betriebliche Investitionen in Verbindung mit einer gut ausgebauten touristischen Infrastruktur erhöht sich die Nachfrage außerhalb der Hauptsaison. Mit der Förderung soll ein Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsfaktors Tourismus und die Verbesserung der Wettbewerbsposition der Tourismuswirtschaft erreicht werden.
 

Online-Dienst

Öffentliche Finanzierungshilfen für die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung online beantragen

ID: L100012_288291853

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Version

Technisch erstellt am 18.07.2023

Technisch geändert am 18.07.2023

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Ansprechpartner

Investitionsbank Schleswig-Holstein für GRW

Adresse

Hausanschrift

Zur Helling 5-6

24143 Kiel

Version

Technisch erstellt am 22.08.2023

Technisch geändert am 10.09.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • ELSTER-Zertifikat
  • Antrag
  • Projektbeschreibung
  • Kosten- und Finanzierungsplan
     

Voraussetzungen

  • Das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. 
  • Das Vorhaben wird grundsätzlich in Schleswig-Holstein durchgeführt.
  • Die Förderung gilt nur für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
  • Doppelförderungen sind ausgeschlossen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch sowie Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Förderantrag bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein. Es wird empfohlen, davor eine Beratung die Investitionsbank Schleswig-Holstein in Anspruch zu nehmen. 
  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein prüft den Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen nach. 
  • Liegt ein vollständiger Antrag vor, so entscheidet die Investitionsbank Schleswig-Holstein über die Bewilligung der Förderung. 
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
  • Ein Vorhaben kann vor Bewilligung der Förderung nur dann begonnen werden, wenn Sie einen vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragen und dieser durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein genehmigt wird.
     

Fristen

Vor Antragstellung empfehlen wir eine Beratung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein in Anspruch zu nehmen. Der Antrag muss unbedingt vor Beginn des Vorhabens gestellt worden sein. Ohne Genehmigung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert regelmäßig mehrere Monate.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Begünstigten sind an die Erfüllung der mit der Förderung ver-bundenen Voraussetzungen und des Zuwendungszwecks für einen bestimmten Zeitraum gebunden (Zweckbindung). Die Zweckbindung beträgt je nach Art und Ausgestaltung des jeweiligen Vorhabens bis zu 5 Jahre und wird im Zuwendungsbescheid festgelegt.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein am 07.05.2024

Version

Technisch erstellt am 18.07.2023

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Beherbergungsbetrieb, GRW, Investitionsförderung, LPW, Betriebsstätte, Landesprogramm Wirtschaft, Errichtung, Wirtschaftsförderung, Erweiterung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020